Schilderwahn und Glöggli-Zoff
Das sind die stursten Querköpfe der Schweiz

Ein Zoff um einen Strassenabschnitt in Maienfeld im Kanton Graubünden sorgt für Schlagzeilen. In der Schweiz gibt es immer wieder Streit um das Wegrecht und andere Kuriositäten. Das waren die extremsten Nachbarschaftsstreitigkeiten der letzten Jahre.
Publiziert: 18.01.2023 um 18:09 Uhr
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Marian NadlerRedaktor News

Wegen eines Strassenabschnitts am Hang über der Stadt Maienfeld GR liefern sich der Stadtrat und Anwohner David A.* (61) seit Jahren einen Streit. Jetzt gipfelte der Konflikt in einer Strassensperre, die A. ohne Erlaubnis der Stadt vollzogen hat. Es ist nicht der erste Streit um das Wegrecht in der Schweiz. Auch andere Kuriositäten sorgten schon für Zwist. Ein Rückblick auf die krassesten Streitfälle zwischen Nachbarn der vergangenen Jahre.

«Ich will ein Fahrverbot vor meinem Haus»
2:25
David A. will seine Ruhe:«Ich will ein Fahrverbot vor meinem Haus»

Senior stellt eigene Strassenschilder auf

Im Dezember letzten Jahres berichtete Blick über Schilder-Rentner Niklaus Iten (79). Dem Garagenbesitzer aus Therwil BL waren die Lkw auf seiner Privatstrasse derart ein Dorn im Auge, dass er eigenständig Strassenschilder aufstellte. Dumm nur: Seine Aktion war illegal. Den Strafbefehl und eine Busse von 1000 Franken wollte er nicht akzeptieren. Nun wird der Fall vor dem Strafgericht Baselland verhandelt.

Pfefferspray gegen Kind und Rollstuhlfahrer

Seit über 20 Jahren tobt in Trimmis GR ein wüster Nachbarschaftsstreit. Emil Bizenberger (74) griff 2018 seine Nachbarn an. Mit allen Mitteln verteidigte der Rentner die gemeinsame Auffahrt gegen andere Anwohner, zeichnete «seine» Grenze mit einer Spraydose auf den Boden. Dabei schreckte er auch nicht davor zurück, Pfefferspray gegen ein zweijähriges Kind und einen Rollstuhlfahrer einzusetzen. Familienvater Mathieu G.* (41) fürchtete damals gar um das Leben seiner Familie. Die Polizei musste anrücken und nahm Bizenberger für 24 Stunden fest. Online bezeichnete der Nachbarschaftsschreck die Polizisten als Straftäter mit «Nazi-, Stasi-, DDR-, Rambo- und Guantánamo-Methoden».

Niklaus Iten stellte in Therwil BL eigenhändig Strassenschilder auf, weil ihn die Belastung durch Lastwagen zur Weissglut brachte. Blöd nur: Das eigenhändige Aufstellen von Strassenschildern ist illegal.
Foto: Céline Trachsel
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Automatisiertes Tor sperrt Ehepaar aus

Eine Auseinandersetzung in Kehrsiten NW sorgte 2011 für Schlagzeilen. Damals versperrte ein reicher Berner Unternehmer dem Ehepaar Allemann die Zufahrt zu ihrem Grundstück mit einem automatischen Tor. Der Grund: Die Zufahrt führte über sein Gelände. Nur noch der Geschäftsmann und Notdienste konnten das Tor öffnen, die Allemanns waren ausgesperrt. Das Ehepaar musste sein Auto vor dem Tor parkieren und zu Fuss über einen 150 Meter langen schmalen Weg mit etwa 40 Treppenstufen zum Chalet gehen. Eine Qual für Gabriele Allemann, die an Arthrose leidet. Auch die Post, die Kehrichtabfuhr, der Gärtner oder Handwerker kamen nicht mehr zum Haus der Allemanns durch. Der Fall landete vor Gericht.

Fremde Autos blockieren Stellplatzzufahrt

Die «Aargauer Zeitung» veröffentlichte 2015 einen Bericht zu einem Clinch zwischen zwei Familien in Kulm AG. Mehrmals habe eine Familie ihren Nachbarn mutwillig den Zugang zu ihrem Unterstellplatz versperrt, so der Vorwurf. Eine Nachbarsfamilie klagte und behauptete, gleich fünfmal sei ihnen der Zugang zum Stellplatz mithilfe von fremden Autos verwehrt worden.

So funktioniert das Wegrecht

Das Wegrecht beschreibt formal das Recht, ein fremdes Grundstück zum Durchgang zu benutzen. Nachbarn können in der Schweiz untereinander einen öffentlich beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag für ein Wegrecht, zum Beispiel für den befahrbaren Weg zur nächsten öffentlichen Strasse abschliessen, und im Grundbuch eintragen lassen. Dabei ist klar zu definieren, wo und wie das betroffene Grundstück überquert werden darf.

Die genauen Wege müssen auf einem Plan eingezeichnet werden, der Bestandteil des Dienstbarkeitsvertrag ist. So kann ein Grundstückseigentümer ein fremdes Grundstück betreten, um zu seinem eigenen Grundstück zu gelangen. Das Fuss- oder Fahrwegrecht kann auch für Mieter, Hausgenossen, Besucher, Lieferanten oder Kunden des berechtigten Grundstückseigentümers gelten, sofern die Ausübung im direkten Zusammenhang mit der im Dienstbarkeitsvertrag vorgesehenen Nutzung des Grundstückes steht.

Die Neugründung eines Verkaufsgeschäfts auf dem Grund des Grundstückseigentümers muss so beispielsweise vom wegrechtsbelasteten Nachbarn nicht geduldet werden. Über den Unterhalt des Weges oder der Strasse können Grundstückseigentümer und Nachbarn eine eigene Vereinbarung treffen.

Gibt es keine Einigung zwischen den Parteien, tritt in der Schweiz das sogenannte Notwegrecht in Kraft. Im Rahmen des Notwegrechts können Personen gerichtlich durchsetzen, dass ihnen ein Notweg gewährt wird – jedoch bei voller Entschädigung des Nachbarn.

Das Wegrecht beschreibt formal das Recht, ein fremdes Grundstück zum Durchgang zu benutzen. Nachbarn können in der Schweiz untereinander einen öffentlich beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag für ein Wegrecht, zum Beispiel für den befahrbaren Weg zur nächsten öffentlichen Strasse abschliessen, und im Grundbuch eintragen lassen. Dabei ist klar zu definieren, wo und wie das betroffene Grundstück überquert werden darf.

Die genauen Wege müssen auf einem Plan eingezeichnet werden, der Bestandteil des Dienstbarkeitsvertrag ist. So kann ein Grundstückseigentümer ein fremdes Grundstück betreten, um zu seinem eigenen Grundstück zu gelangen. Das Fuss- oder Fahrwegrecht kann auch für Mieter, Hausgenossen, Besucher, Lieferanten oder Kunden des berechtigten Grundstückseigentümers gelten, sofern die Ausübung im direkten Zusammenhang mit der im Dienstbarkeitsvertrag vorgesehenen Nutzung des Grundstückes steht.

Die Neugründung eines Verkaufsgeschäfts auf dem Grund des Grundstückseigentümers muss so beispielsweise vom wegrechtsbelasteten Nachbarn nicht geduldet werden. Über den Unterhalt des Weges oder der Strasse können Grundstückseigentümer und Nachbarn eine eigene Vereinbarung treffen.

Gibt es keine Einigung zwischen den Parteien, tritt in der Schweiz das sogenannte Notwegrecht in Kraft. Im Rahmen des Notwegrechts können Personen gerichtlich durchsetzen, dass ihnen ein Notweg gewährt wird – jedoch bei voller Entschädigung des Nachbarn.

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Bei den fremden Fahrzeugen handelte es sich offenbar um Besucher der Blockierer-Familie. Was folgte, waren gegenseitige Anschuldigungen. Der Vater der Nachbarsfamilie könne einfach nicht Auto fahren, wütete die Blockierer-Familie. Die Nachbarn hätten kein «Hirni». Das Gericht entschied letzten Endes auf Freispruch. Es lasse sich nicht nachweisen, ob es eine Verletzung des Wegrechtes gegeben habe. Laut der Zeitung gebe es aber immer wieder Streitigkeiten zwischen den beiden Familien, die vor Gericht landen würden.

Externe Inhalte
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Unruhe auf dem Land in Lyss BE

In Lyss BE zanken sich seit 2020 die Anrainer zwar nicht ums Wegrecht, dafür aber um Kuhglocken. Die Glocken von Bauer Ueli Springs (57) Kühen nervten einen Nachbarn offenbar dermassen, dass er ein Verbot erwirken wollte. Der Streit zwischen Landwirt und Zuzüger beschäftigt die Behörden. Springs Familie hält seit Generationen Tiere auf dem Hof. Der Nachbar, der in einer Überbauung neben dem Bauernhof lebt, will im Ruhestand nun vor allem eins: Ruhe! Die beiden Streithähne fanden immerhin einen Kompromiss. Statt 15 Kühe trägt nur noch eine Kuh das Glöggli.

«Er hat nichts erreicht»
2:04
Nachbarschaftszoff in Lyss BE:Darum setzt Bauer Spring auf die Kuhglocken

Mann sieht rot, weil Nachbar Lamm grilliert

Im Mai 2022 sorgte zudem ein skurriles Video in den sozialen Medien für Wirbel. Darauf ist ein wütender Mann zu sehen, der seinen Nachbarn mit einem Pickel und einem Feuerlöscher attackiert. Der Grund für den Ausraster: Der Nachbar hatte sich ein Lamm am offenen Feuer grillieren wollen. Der Grillmeister wehrte die Pickel-Attacken mit einem Grillwerkzeug ab und alarmierte die Polizei. Das Grillgut konnte er jedoch nicht beschützen: Es bekam eine ordentliche Ladung aus dem Feuerlöscher ab. Die bizarre Szene ereignete sich in Goppenstein VS. Der Angreifer kassierte eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 65 Franken. Überdies muss er eine Busse von 500 Franken und die Verfahrenskosten von 750 Franken bezahlen. Für das Festmahl forderte der Grill-Freund ausserdem 1000 Franken Schadenersatz von seinem Nachbarn.

Hier geht ein Mann mit Pickel auf seinen Nachbar los
2:03
Wegen Grillade:Hier geht ein Mann mit Pickel auf seinen Nachbar los

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