Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Medienbericht des Genfer Newsportals lemanbleu.ch. Der Beschwerde wird aufschiebende Wirkung gewährt, da seitens Sperisen ein Fluchtrisiko bestehe.
Das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht hatte am Donnerstag Sperisens Freilassung angeordnet. Bei der Anhörung vor diesem Gerichts hatte Sperisen gesagt, dass er idealerweise ausserhalb der Schweiz leben wolle, da er «nach dieser Ungerechtigkeit» nichts mehr mit diesem Land zu tun haben wolle. Bis zum Entscheid über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft bleibt Sperisen deshalb inhaftiert.
Diese Situation sei so instabil, dass in den nächsten Tagen noch alles passieren könne, sagte Florian Baier, einer seiner Anwälte.
(SDA)
Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.
So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
-
Push aktivieren – keine Show verpassen
-
Jetzt downloaden und loslegen!
-
Live mitquizzen und gewinnen
Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.
So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
-
Push aktivieren – keine Show verpassen
-
Jetzt downloaden und loslegen!
-
Live mitquizzen und gewinnen