Gemäss ersten Erkenntnissen wurden die Vorgaben über die Herdenschutzmassnahmen zu wenig umgesetzt. Sollte sich dies bestätigen, können die Schafe nicht einem «Rissereignis» angerechnet werden, schrieb das Schwyzer Amt für Wald und Natur am Mittwochnachmittag.
Das bedeutet, dass der Bund die Kosten für die Schafe nicht übernimmt. «Aus Kulanzgründen» springt dafür das Schwyzer Umweltdepartement ein. Zudem könne der Abschussperimeter des Wolfs wegen der ungenügenden Herdenschutzmassnahmen nicht angepasst werden.
Vor fast einem Monat, am 9. Mai, hatte der Schwyzer Regierungsrat eine Abschussverfügung für einen Wolf erlassen, der sich in Rempen SZ einem Landwirt genähert hatte. Die Verfügung gilt für 60 Tage und wird von der Wildhut vollzogen.
Bereits am Mittwochvormittag hatte die SVP in einer Mitteilung das «inkonsequente Vorgehen des Umweltdepartements bei der Umsetzung von Abschussbewilligungen» beklagt, das die Partei durch den jüngsten Riss bestätigt sieht.
Die Kantonspolizei Schwyz meldete diesen am Dienstagvormittag der Wildhut. Der Herdenschutzbeauftragte wurde ebenfalls aufgeboten und stellte Notfallmaterial zur Verfügung, um einen weiteren Angriff zu verhindern.