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Misshandlungs-Vorwürfe:Hier erscheint Bernhard Diethelm vor Gericht

Urteil im Sadomaso-Prozess
Bedingte Haftstrafe für Ex-SVP-Kantonsrat Diethelm

Hat der ehemalige SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm bei einem eskalierten Sadomaso-Spiel das Leben einer Prostituierten gefährdet? Der bizarre Fall wurde am Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht verhandelt – Diethelm zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
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Der ehemalige Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm (41) steht am Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bernhard Diethelm (41) steht am Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht
  • Ihm droht eine Verurteilung wegen der Gefährdung des Lebens einer Prostituierten
  • In erster Instanz kam er mit einer bedingten Strafe davon

Der ehemalige Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard «Beni» Diethelm (41) ist tief gefallen. Wegen eines brutalen Angriffs auf eine Prostituierte und des Besitzes verbotener Tierpornos kassierte er im Sommer 2023 eine bedingte Gefängnisstrafe. Wohl fast schlimmer für Diethelm: Das Gründungsmitglied der besonders konservativen SVP Wäggital verlor die politischen Ämter, wurde schweizweit bekannt und zur Persona non grata.

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SVP-Kantonsrat Diethelm über Vergewaltigungsvorwürfe:«Privates hat mit der Politik nichts zu tun»

Nun soll er noch tiefer fallen, geht es nach der Staatsanwaltschaft. Der ist das erstinstanzliche Urteil des Zürcher Bezirksgerichts gegen Diethelm nämlich zu mild. Deshalb wird der bizarre Fall am Mittwoch noch einmal vor dem Obergericht aufgerollt.

Hunde-Leine und Corona-Maske

Die Vorgeschichte: Im Sommer 2021 reiste Diethelm nach Zürich, wo er eine deutsche Prostituierte für Sadomaso-Praktiken gebucht hat. Laut Anklage bot ihr der gelernte Koch über 4000 Franken – für stundenlange Spiele mit Hundeleine, Latexhandschuhe und FFP2-Schutzmaske. «Ich habe ihn gefragt, ob er das Geld dabeihabe», sagte die 26-jährige Frau später vor Gericht über das verhängnisvolle Treffen. Da sei Diethelm ausgetickt: Er habe sie von hinten gepackt und in den Schwitzkasten genommen. Daraufhin habe er versucht, sie mit einer unbekannten Substanz zu betäuben.

Es sei zu einem Kampf gekommen. «Mit allen Mitteln» habe sie sich gewehrt, erklärte die Sexworkerin dem Richter. Schürfungen, Kratzer, Prellungen, ausgerissene Haarteile und Unterblutungen (wegen des Würgens) waren die Folgen. Die Anklägerin sieht darin eine versuchte Vergewaltigung und eine Gefährdung des Lebens.

«Hatte nicht die Absicht, sie zu ermorden»

Ganz anders die Version von Freier Diethelm: Die Prostituierte habe ihn in den Finger gebissen, weil er statt 4200 nur 1500 Franken mitgebracht habe. Diethelm: «Ich sah rot und schubste sie». Die vielen Verletzungen könne er sich auch nicht erklären. «Ich hatte zu keiner Zeit die Absicht, die Klägerin zu verletzen, sie zu schänden oder sie zu ermorden», so Diethelm.

Das anerkannte auch das Gericht: In den Anklagepunkten versuchte Vergewaltigung und Gefährdung des Lebens gab es einen Freispruch. Dafür eine Verurteilung wegen Tätlichkeiten, Körperverletzung und eben des Besitzes verbotener Tierpornos. Urteil: Acht Monate auf Bewährung und eine – bedingte – Geldstrafe.

Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Ein blosses Schubsen könne nicht erklären, warum die Frau «mit Verletzungen übersät» gewesen sei. Nebst der Staatsanwaltschaft hatte nach der Verhandlung auch Diethelm selbst Berufung angemeldet. Er war vor der Berufungsverhandlung für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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