Personalnot bei der Polizei
Justizkommission will nur Ordnungshüter mit Schweizer Pass

Die Justiz- und Sicherheitskommission lehnt den Polizeidienst für Ausländer mit C-Bewilligung ab. Mit Ausnahme weniger Kantone ist die Schweizer Staatsbürgerschaft Voraussetzung für eine Bewerbung.
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Die Baselbieter Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) lehnt den Polizeidienst für Ausländer mit C-Bewilligung ab.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Die Baselbieter Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) lehnt den Polizeidienst für Ausländer mit C-Bewilligung ab.
  • Mit Ausnahme weniger Kantone ist die Schweizer Staatsbürgerschaft nach wie vor Voraussetzung für eine Bewerbung.
  • Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Baselbieter Parlament.
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Jeremy GoyRedaktor

Die Polizei steckt in einer galoppierenden Personalkrise. 2023 kam in der Schweiz auf 466 Einwohner je ein Polizist, schon im vergangenen Jahr musste jeder Ordnungshüter rechnerisch elf Einwohner mehr beschützen – weshalb in einzelnen Kantonen auch über die Anerkennung der C-Bewilligung als Einstellungskriterium nachgedacht wurde.

Zuletzt hatte eine Motion von Landrätin Simone Abt (SP) 2024 im Baselbiet für entsprechende Diskussionen gesorgt. Nun ist klar: So weit kommt es nicht – zumindest vorerst. Mit Ausnahme der Kantone Basel-Stadt, Jura, Schwyz und Neuenburg ist die Schweizer Staatsbürgerschaft nach wie vor Voraussetzung für eine Bewerbung zum Polizeidienst. 

Minderheit plädiert für Öffnung des Polizeidienstes

Am Mittwoch lehnte die Baselbieter Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) die Motion mit sieben zu fünf Stimmen ab, wie aus einem Kommissionsbericht zu entnehmen ist. Nach Ansicht der JSK-Mehrheit sollen auch in Zukunft ausschliesslich Schweizer Staatsbürger den Polizeidienst ausüben dürfen. 

Ausländerinnen und Ausländer, die sich für den Polizeiberuf interessieren, könnten sich einbürgern lassen, heisst es in dem Bericht. Der Personalmangel soll demnach durch attraktivere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne bekämpft werden.

Die Minderheit der Kommissionsmitglieder hatte argumentiert, eine grössere Auswahl an Bewerbern könne die Qualität des Korps insgesamt erhöhen. Zudem stehe die Mehrheit der Polizeileitung einer Rekrutierung von Inhabern des C-Ausweises positiv gegenüber. Zu diesem Aspekt wurde allerdings nicht das gesamte Korps befragt. 

Der Kommissionsbericht liegt nun dem Parlament zur Entscheidung vor, wo die Mehrheitsverhältnisse anders aussehen könnten.


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