Schlafende Frau erschossen
Obergericht bestätigt Schuldspruch von 68-Jährigem

Im Juni 2025 wurde ein Mann vom Bezirksgericht Frauenfeld schuldig gesprochen, seine schlafende Frau (†74) mit zwei Kopfschüssen getötet zu haben. Nun fällte das Obergericht sein Urteil.
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Ein 68-jähriger Mann tötete seine 74-jährige Ehefrau. Er schoss ihr in den Kopf, als sie schlief.
Foto: Keystone
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Angela RosserJournalistin News

Am 25. März 2024 wurde eine 74-jährige Frau im Schlaf erschossen. Ihr Mann (68) wurde ein Jahr später, im Juni 2025 vom Frauenfelder Bezirksgericht schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Haftstrafe von neun Jahren verurteilt.

Das Obergericht Thurgau hat den Schuldspruch gegen einen 68-jährigen Mann nun bestätigt, wie das Obergericht des Kantons Thurgau in einer Mitteilung schreibt. Die Strafe wurde jedoch von neun auf sieben Jahre Freiheitsentzug reduziert.

Vorsätzliche Tötung vor Zwangsräumung

Ausschlaggebend für die Entscheidung war die Einsicht des Beschuldigten sowie seine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. An dem Morgen, an dem der Mann seiner Frau in den Kopf schoss, sollte das gemeinsame Haus zwangsgeräumt werden.

Die Frau war über die finanzielle Notlage und die bevorstehende Räumung nicht informiert – der Beschuldigte hatte ihr die Situation verschwiegen. Er glaubte, dass sie den Verlust des Zuhauses psychisch nicht verkraftet hätte, und plante deshalb, sie und sich selbst zu töten.

Bruder alarmierte Polizei

Kurz vor der Tat schickte er seinem Bruder eine E-Mail, in der er sein Vorhaben beschrieb. Der Bruder alarmierte die Polizei, doch als die Beamten eintrafen, war die Frau bereits tot. Der Mann konnte jedoch davon abgehalten werden, sich selbst das Leben zu nehmen.

Der Beschuldigte legte Berufung ein und forderte, wegen Totschlags zu einem milderen Strafmass von 36 Monaten verurteilt zu werden. Dafür hätte eine grosse, entschuldbare seelische Belastung nachgewiesen werden müssen. Zwar war eine solche Belastung unbestritten, doch das Obergericht Thurgau urteilte am 16. Juli 2026, dass diese selbstverschuldet war.

Geringere Strafe wegen Reue

Der Mann hatte seine Frau absichtlich im Unklaren gelassen und keine externe Hilfe gesucht, etwa beim Sozialamt. Dennoch erkannte das Obergericht auf eine geringere Strafe, da der Mann an der Berufungsverhandlung Reue zeigte. Zudem wurde berücksichtigt, dass seine psychische Belastung seine Fähigkeit, das Unrecht der Tat vollständig zu erkennen, eingeschränkt hatte. Daher wurde die Strafe um zwei Jahre reduziert.

Der Schuldspruch wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und die Busse von 200 Franken, die das Bezirksgericht Frauenfeld im Juni 2025 ebenfalls verhängte, blieben bestehen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

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