Mit gesenktem Kopf, einer dicken Jacke und zwei grossen Aktentaschen betrat der Beschuldigte am Donnerstagmorgen den Saal des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland. Er brachte ein scheues «Grüezi» heraus und seine Augen huschten nervös umher. Was er getan hatte, will er selbst nicht glauben.
«Ich musste gegen einen russischen Soldaten kämpfen» und «dieser ist schon steif», soll der Täter Kevin P.* (20) zu den Rettungskräften gesagt haben, nachdem er auf oder neben dem blutüberströmten Leichnam von Salvatore N.* (†45) aufgewacht war. Der junge Mann hatte am Morgen des 27. Februar 2022 im Restaurant Schäfli in Mels SG mit einem Regenschirm seinem Kontrahenten heftig in beide Augen gestochen – der Schirm blieb im linken Auge stecken und barst durch die Augenhöhle ins Hirn. Salvatore N., ein Pizzaiolo aus Italien, der in Mels arbeitete, starb an seinen schweren Schädel-Hirn-Verletzungen.
Schirm-Stecher weiss von nichts
Bevor es so weit kam, hatte der damals mit einem Hasenkostüm verkleidete Täter Kevin P. eine durchzechte und merkwürdige Nacht an der Fasnacht durchlebt. «Ich weiss es nicht», war die häufigste Antwort des Angeklagten auf die Fragen des Richters. Er sei betrunken gewesen. Eine Frau, die damals an der Fasnacht arbeitete und vom Gericht als Zeugin befragt wurde, sagte: «Er stand an der Bar und schaute geradeaus. Er bekreuzigte sich immer wieder, murmelte etwas in sich hinein und küsste seine eigene Hand.»
Dann tauchte Kevin P. plötzlich in aller Herrgottsfrühe im Zimmer des Dauermieters Salvatore N. auf. Warum, weiss niemand, nicht einmal der Angeklagte. Dort soll ihm der Italiener ans Geschlechtsteil gegriffen haben. Der Angeklagte wollte das Zimmer verlassen, der Italiener soll ihn daran gehindert haben. Dann kam es zum Kampf, der mit dem Tod des Pizzaiolos endete. Die Anklage lautet: «Verüben einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit (vorsätzliche Tötung)».
Staatsanwaltschaft will bedingte Strafe
Der Staatsanwalt des Kantons St. Gallen tat sich schwer. Er wollte aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens nicht auf die volle Härte des Gesetzes zurückgreifen. Der Täter sei schlicht «nicht steuerungsfähig» gewesen, schrieb damals der forensische Psychiater der Universitätsklinik, Steffen Lau.
Der Fachmann starb vor knapp einem Jahr unerwartet und konnte vor Gericht nicht befragt werden. Die Staatsanwaltschaft fordert denn auch zwei Jahre Haft auf Bewährung und keine therapeutischen Massnahmen. Der Täter würde bestimmt nicht wieder straffällig, sagt Staatsanwalt Jost Glaus. Schlicht, weil es keine Anzeichen gebe: «Die Abwesenheit einer ungünstigen Prognose reicht für eine günstige Prognose.»
Genau diesen Umstand nahm der Anwalt der hinterbliebenen Familie, Daniele Moro (55), zum Anlass, auf ein neues Gutachten zu pochen. «Das Leben geht jetzt weiter, als wäre nichts gewesen», sagt der Tessiner an das Fünfergericht gewandt. Es könne nicht sein, dass ein Mann einen anderen Mann umbringt und dann nie eine Zelle von innen sehen müsse. «Dieser Schmerz wird die Familie ein Leben lang begleiten.» Er klagt auf Genugtuung und Schadenersatz im Wert von knapp 800'000 Franken.
Die Verteidigerin des mittlerweile 20-Jährigen, der zugegeben hat, einen Menschen mit einem Schirm so heftig verletzt zu haben, dass dieser starb, vertraut auf das psychiatrische Gutachten des verstorbenen Mediziners. Sie will einen Freispruch auf ganzer Linie und 10'000 Franken Genugtuung. Ihr Mandant sagte zum Schluss: «Ich würde den Hinterbliebenen gerne mehr Antworten geben, aber ich kann nicht. Es tut mir leid.»
Das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland folgt am Freitag um 14 Uhr.
* Name geändert