Verstösse gegen Tierschutzgesetz
Über 100 Rinder im Toggenburg beschlagnahmt

In Wattwil wurden über 100 Rinder beschlagnahmt und versteigert. Grund: massive Verstösse zweier Landwirte gegen das Tierschutzgesetz.
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Im Toggenburg wurden über 100 Rinder beschlagnahmt und versteigert (Symbolbild).
Foto: Shutterstock

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Über 100 Rinder in Wattwil beschlagnahmt und versteigert wegen Tierhalteverbot
  • Polizei setzte Pfefferspray gegen zwei Brüder nach Eskalation ein
  • Rinderversteigerung nach jahrelangen Verstössen, darunter Trinkwasserverunreinigung und Platzmangel
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Janine EnderliRedaktorin News

Bei einer Zwangsräumung auf einem Hof in Wattwil im Toggenburg wurden über 100 Rinder beschlagnahmt und versteigert. Dies berichtet das «St. Galler Tagblatt»

Die drastische Massnahme war das Resultat jahrelanger Verstösse der betroffenen Landwirte, zweier Zwillingsbrüder aus der Region. Sie gerieten immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz, schreibt das Blatt. 

Polizeieinsatz mit Pfefferspray

Dazu gehören unter anderem die Verunreinigung von Trinkwasserquellen mit Gülle sowie der Missbrauch von Identitäten. Laut Staatsanwaltschaft eskalierte zudem eine Polizeikontrolle. Einer der Brüder war mit einem Traktor ohne Führerausweis unterwegs. Die Situation spitzte sich so stark zu, dass die Polizei beide Männer mit Pfefferspray stoppen musste.

Diese und weitere Vorfälle führten schliesslich zum Tierhalteverbot.

Höchst seltene Massnahme

«Fehler können passieren, aber meist werden sie durch Zusammenarbeit gelöst», erklärt Kantonstierarzt Lukas Kenel gegenüber dem Blatt. Er darf sich nicht zum aktuellen Fall äussern, erklärt aber allgemein: Die Räumung sei das allerletzte Mittel, wenn alle anderen Ansätze gescheitert sind. «Ein Verbot wird nur verhängt, wenn schwere und wiederholte Verstösse gegen das Tierschutzgesetz vorliegen.»

Eines der versteigerten Tiere ist nun auf einem Hof in Horn TG. Die neue Besitzerin hat kein Verständnis für die Massnahme. Sie kritisiert, dass der Kanton statt Hilfe lieber zur Zwangsräumung griff. Doch Kenel widerspricht: «Wir bieten zahlreiche Beratungen und Unterstützungsangebote an. Niemand soll am Ende vor dem Nichts stehen.» Den Erlös aus der Versteigerung abzüglich einer Gebühr erhalten die Bauern. 

Kenel erklärt, dass optische Gesundheit jedoch nicht das einzige Kriterium sei. Auch Platzmangel oder fehlender Auslauf könnten tierschutzrelevant sein.

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