Darum gehts
- Ex-Mister-Schweiz Renzo Blumenthal erhält Strafbefehl für Verkehrsregelverletzung und Beschimpfung
- Blumenthal soll auf der Autobahn riskant überholt und den Mittelfinger gezeigt haben
- Bedingte Geldstrafe von 1500 Franken und zusätzliche Busse von 700 Franken
Vor ein paar Jahren fragte Blick den Mister Schweiz von 2005, Renzo Blumenthal (48), wie er seinen Auto-Fahrstil beschreiben würde. Der Beau antwortete: «Das ist von meiner Laune abhängig. Meistens fahre ich sehr vorschriftsmässig. Aber wenn ich nachts auf dem Heimweg bin, will ich zügig nach Hause und bin eher flott unterwegs.»
Nun muss sich Renzo Blumenthal vorwerfen lassen, etwas gar flott unterwegs gewesen zu sein. Zumindest sieht das die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen so. Recherchen von Blick fördern einen Strafbefehl zutage, der Renzo Verletzung der Verkehrsregeln und Beschimpfung zur Last legt. Was ist passiert?
«Er zeigte über den Rückspiegel den Mittelfinger»
Am Nachmittag des 21. Mai 2025 fuhr ein Mann* aus dem Thurgau mit seinem Auto auf der Autobahn A 13 auf der Überholspur. Auf Höhe des Rastplatzes «Rheintal» in der Nähe von Sevelen SG soll ihn plötzlich ein Renault rechts überholt haben.
Der Renault-Fahrer habe danach schnell wieder auf die Überholspur vor das Auto des Mannes geschwenkt! «Der Mann musste eine Vollbremsung einleiten, um eine Kollision zu verhindern», so der zuständige Staatsanwalt des Untersuchungsamts Altstätten SG.
Der aggressive Fahrer im Renault – so steht es im Strafbefehl – war Bergbauer und Model Renzo Blumenthal! Damit nicht genug, denn: «Der Beschuldigte zeigte über den Rückspiegel den Mittelfinger.» Anschliessend sei er weitergefahren und habe noch ein weiteres Auto rechts überholt.
Ex-Mister bekommt «letzte Chance»
Der Mann aus dem Thurgau stellte wenige Tage nach dem Vorfall einen Strafantrag gegen Blumenthal – so kam es überhaupt zum Strafbefehl. Renzo Blumenthal war jahrelang Markenbotschafter von Renault. Bis vor zwei Jahren machte der französische Autohersteller Werbung mit dem Gesicht des Bündners.
Geht es nach der Staatsanwaltschaft, ist Renzo Blumenthal schuldig. Er soll eine bedingte Geldstrafe von 1500 Franken bezahlen. «Im Sinne der Ernsthaftigkeit der Sanktion wird zusätzlich eine Busse von CHF 700 ausgefällt», so der Staatsanwalt. Alles in allem muss Blumenthal 1100 Franken hinblättern.
Und: Um ein Haar wäre die Strafe höher ausgefallen. Der Staatsanwalt überlegte im Strafbefehl laut: «Es stellt sich die Frage, ob dem Beschuldigten trotz seiner Vorstrafen der bedingte Strafvollzug nochmals gewährt werden kann.» Aber: «Da die letzte Verurteilung bereits mehr als 4 Jahre zurückliegt, kann dem Beschuldigten im Sinne einer letzten Chance der bedingte Strafvollzug nochmals gewährt werden.»
Es ist nicht das erste Mal
Denn Renzo Blumenthal ist auf der Strasse kein unbeschriebenes Blatt. Er hat bereits zwei Einträge im Strafregister, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist. Einer davon kam von der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden. «Grobe Verletzung der Verkehrsregeln» wurde ihm im Mai 2021 angekreidet. Was er damals genau gemacht hatte, ist nicht bekannt. Was er zahlen musste, schon: 8000 Franken bedingte Geldstrafe, drei Jahre Probezeit und eine Busse von 1600 Franken.
Es scheint, als sei der Ex-Mister-Schweiz noch einmal mit zwei blauen Augen davongekommen. Renzo Blumenthal sieht das gegenüber Blick aber dezidiert anders: «Ich bin mir keiner Schuld bewusst.» Er fahre diese Strecke mehrmals in der Woche, und: «Ich kann mich wirklich nicht daran erinnern, dass ich mich nicht richtig verhalten hätte.»
Er vermutet eher, dass der Anzeigeerstatter ihn habe anschwärzen wollen. Dieser wollte gegenüber Blick keine Stellung nehmen. Blumenthal hat gegen den Strafbefehl Einsprache eingelegt. Gut möglich also, dass der Ex-Mister bald vor dem Kreisgericht Rheintal in Altstätten SG antraben muss. Für Blumenthal gilt die Unschuldsvermutung.
* Name bekannt