Er wollte Mädchen (9) «mieten»
Steinacher Ex-Gemeindeschreiber muss hinter Gitter

Das Gericht hat ein Urteil gefällt: Ein Steinacher Ex-Gemeindeschreiber ist wegen Sexualdelikten und versuchtem Menschenhandel schuldig gesprochen worden. Er hat unter anderem versucht, ein neunjähriges Mädchen zu «mieten».
Publiziert: 05.09.2022 um 16:18 Uhr
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Aktualisiert: 05.09.2022 um 17:34 Uhr
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Der St. Galler Ex-Gemeindeschreiber wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.
Foto: Zvg

Erich H.* (55) – der frühere Gemeindeschreiber von Steinach SG muss wegen Kindesmissbrauch hinter Gittern. Das Kreisgericht St. Gallen hat den Mann am heutigen Montag der versuchten Anstiftung zum Menschenhandel, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und der harten Pornografie schuldig gesprochen.

Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Hälfte davon muss er absitzen. Die andere Hälfte der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.

Der Ex-Gemeindeschreiber erhält zudem eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 110 Franken. Ausserdem wird ihm lebenslänglich jede Tätigkeit verboten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.

«Höchst menschenverachtend»

Der Verurteilte hatte zwischen 2017 und 2019 mit rund 25 minderjährigen Mädchen gechattet, um mit ihnen seine sexuellen Fantasien auszuleben und sie zu sexuellen Handlungen zu verleiten. Dabei hatte er sich als «Sexualtherapeut Dr. Samuel Bürki» ausgegeben.

Ausserdem nahm er mit einer Organisation Kontakt auf in der Absicht, ein damals erst neunjähriges Mädchen für einige Stunden zu «mieten», um es sexuell auszubeuten. Dies sei «höchst menschenverachtend», hatte der Staatsanwalt beim Prozess vergangene Woche betont.

Der Beschuldigte habe das moldawische Mädchen aus einem Katalog wie eine Ware bestellt und Anzahlungen von über 500 Franken geleistet. Zum geplanten Treffen mit dem Mädchen in einem Hotel bei Innsbruck kam es nicht, weil der Gemeindeschreiber im November 2019 an seinem Arbeitsplatz in Steinach SG festgenommen wurde.

Erich H. redete von «Rollenspielen»

Das Ganze tue ihm «wahnsinnig leid», sagte der Beschuldigte in der Befragung durch die Gerichtspräsidentin. Er habe einen «Riesenfehler» gemacht. Er könne sich sein damaliges Verhalten nicht erklären. Er habe sich aber nie mit einem der Mädchen treffen wollen, beteuerte Erich H. vor Gericht.

Er habe angenommen, dass sich in den Chats erwachsene Personen als angeblich minderjährige Mädchen ausgegeben hätten. Für ihn seien das alles «Rollenspiele» gewesen. Beim Kontakt mit der Organisation, die minderjährige Mädchen anbot, habe er nur ausprobieren wollen, «wie weit es geht».

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SDA)

* Name geändert

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