Im letzten November rücken in der Gemeindeverwaltung von Steinach SG zivile und uniformierte Polizisten an: Sie verhaften den damaligen Gemeindeschreiber Erich H.* (52) vor den Augen seiner verdutzten Arbeitskollegen (BLICK berichtete)!
Die St. Galler Staatsanwaltschaft verdächtigt den Ex-CVP-Politiker, sexuelle Handlungen an Kindern vorgenommen zu haben. Zudem besteht der Verdacht, dass H. illegale Pornos erstellt und im Internet verbreitet haben könnte.
Nach mehreren Wochen in U-Haft kommt der verheiratete Familienvater zum Jahresende auf freien Fuss. Seither ist es ruhig geworden um Erich H. – ausgestanden ist die Sache für ihn aber längst nicht. Das Verfahren sei noch immer pendent, betont Beatrice Giger, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft St. Gallen, auf BLICK-Anfrage.
Ermittlungen verlaufen schleppend
Wegen der nationalen Ausnahmesituation käme es derzeit auch in Strafverfahren zu gewissen Verzögerungen. Der Betroffene selbst hat die Zeit nach seiner Freilassung offenbar genutzt, um sich privat und beruflich neu zu orientieren. H. ist in einen anderen Kanton umgezogen – und hat kürzlich eine neue Arbeitsstelle angetreten.
Im karierten Hemd und mit einem milden Lächeln äussert sich Erich H. nun gegenüber BLICK erstmals selbst zu seinem Fall. Und betont: «Ich bestreite alle gegen mich erhobenen Vorwürfe mit Vehemenz.» Weshalb denn überhaupt derart schwerwiegende Vorwürfe gegen ihn erhoben wurden, lässt H. aber offen.
Neuer Arbeitgeber hat Erich H. gar an der Firma beteiligt
Dass der Ostschweizer keine fehlbaren Handlungen begangen hat, glaubt auch dessen neuer Arbeitgeber im Kanton Aargau, wo man ihn gar an der Firma beteiligt hat. «Unser neuer Partner hat uns glaubhaft versichert, dass die Vorwürfe in dieser Form nicht zutreffen», heisst es dort.
H. habe die Verantwortlichen ausführlich und transparent über das laufende Verfahren informiert. Ausschlaggebend sei der berufliche Hintergrund des einstigen Gemeindeschreibers gewesen. «Wir sehen es als heikel an, wenn Personen mit laufenden Verfahren ein moralisches Berufsverbot auferlegt wird», führt der Arbeitgeber aus.
Für Erich H. gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
* Name geändert