Eine breite Furche gegen Fahrende. Die hatte Bäuerin Sandra Lischer (28) Birmensdorf ZH um ihr Feld herum gezogen, um es zu schützen (BLICK berichtete). Doch Lischers Befürchtungen haben sich nicht erfüllt: «Es gab zum Glück keine Schäden», sagte sie zu BLICK. Da die Fahrenden wie versprochen keine Sauerei hinterlassen hätten, habe sie ihnen sogar das Geld für die Anmietung der Fläche zurückgegeben.
Doch nicht überall geht es so harmonisch zu. 2015 kam es in zwei Thurgauer Gemeinden zu Problemen, nachdem Bauern ihr Land an ausländische Fahrende vermietet hatten. «Es zeigte sich, dass sowohl die involvierten Gemeinden und Landwirte als auch die Fahrenden ungenügende Kenntnisse hatten von den geltenden Rechtsgrundlagen», so Andy Theler, Sprecher der Kantonspolizei Thurgau auf Anfrage. Dies beträfe etwa den Umweltschutz, Hygiene und das Verkehrsregiem.
Seit Juni gibt es Merkblätter für Fahrende
Um Problemn künftig vorzubeugen, hatte man gemeinsam mit dem Verband Thurgauer Gemeinden und dem Verband Thurgauer Landwirtschaft in den vergangenen Monaten eine Projektgruppe ins Leben gerufen.
Das Ergebnis: Merkblätter, die sich an Fahrende, Gemeinden und Landbesitzer richten. Seit Anfang Juni sind die Dokumente online abrufbar.
Fahrende werden etwa angewiesen, Abfälle nicht «zu vergraben oder zu verbrennen», Abwässer dürfe man nicht im Boden versickern lassen. Weiter heisst es: «Es ist untersagt, die Notdurft im Freien zu verrichten.»
Bedauern von der Radgenossenschaft
Daniel Huber, Präsident der Radgenossenschaft, dem Dachverband des fahrenden Volkes in der Schweiz, ist empört. «Wir sind vom Kanton Thurgau nicht gefragt worden, das Merkblatt ist ohne uns entstanden», so Huber auf Anfrage. Er bedauert, dass «alles immer mehr bürokratisiert wird». Sein Verband kämpft füre freie Vereinbarungen zwischen Fahrenden und Bauern.
Denen – als «Platzvermieter» bezeichnet – wird im Merkblatt geraten, dass die Nachbarschaft entsprechend informiert werden solle, wenn Fahrende sich niederliessen. Es sei zudem darauf zu achten, dass «die Mietkosten so hoch angesetzt werden, dass anfallende Auslagen gedeckt sind». Die Platzvermieter müssten ausserdem mit Lärmklage und «evtl. auch Landschäden» rechnen.
«Lassen Sie sich zu nichts drängen!»
Besonders lag wohl der Projektgruppe am Herzen, die Vermieter vor Schnellschüssen zu warnen. Verträge mit Fahrenden sollten nicht unter Zeitdruck abgeschlossen werden, heisst es im Merkblatt. Und darunter gefettet: «Wichtig: Lassen Sie sich nicht drängen und auch zu nichts überreden!»
Laut Kantonspolizei und Verband Thurgauer Landwirtschaft sind die Rückmeldungen zu den Merkblättern bisher positiv.