Darum gehts
- Appenzell Innerrhoden reguliert Campingtourismus mit neuen gesetzlichen Grundlagen
- Bauernbetriebe dürfen bis zu zwei Stellplätze anbieten
- Kletterfirma bietet Übernachtungen für 980 Franken ohne Bewilligung an
Campingtourismus gewinne durch eine anhaltend hohe Nachfrage zunehmend an Bedeutung im Kanton Appenzell Innerrhoden. Sie will dieses Tourismus-Segment mit neuen gesetzlichen Grundlagen stärker regulieren.
Wohnmobile sollen ausserhalb der beiden Campingplätze im Kanton Appenzell Innerrhoden nur noch auf bezeichneten Flächen und mit einer gültigen Buchung abgestellt werden dürfen. Dafür soll gemäss Mitteilung eine digitale Buchungsplattform eingeführt werden.
Übernachtungen im Alpstein sorgten für Ärger
Auf privaten wie öffentlichen Parkplätzen soll wildes Campieren künftig grundsätzlich untersagt sein. Eine Ausnahme könnte auf Bauernbetrieben entstehen. Landwirtschaftliche Betriebe sollen bis zu zwei Stellplätze auf ihrem Hof anbieten können. Eine Pilotphase soll zeigen, wie solche Angebote für Wohnmobile umgesetzt werden können.
Damit bietet sich eine Chance für einen sanften Tourismus im ländlichen Raum und ein Zusatzeinkommen für Bauernfamilien. Auch hierfür werden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen erarbeitet.
Herausforderungen brachte in der Vergangenheit auch Biwakieren als naturnahe, individuelle Tourismusform, schrieb die Innerrhoder Regierung weiter. Hier werde ein Verbot in Betracht gezogen. In Zukunft soll dies nur noch unter bestimmten Bedingungen und mit ausdrücklicher Erlaubnis der Grundeigentümer sowie in Absprache mit den zuständigen Alpbetrieben erlaubt sein.
Für Ärger sorgt in Appenzell Innerrhoden nämlich eine Kletterfirma, die im Alpstein Übernachtungen in einem Felswand-Zelt anbietet. Das umstrittene Angebot für 980 Franken sorgt für Diskussionen, eine offizielle Bewilligung fehlt. Wie es hier weitergeht, ist noch offen.