Wohneigentum bis und mit Baujahr 2025 wird weiterhin nach den heutigen Eigenmietwerten versteuert, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Neubauten ab dem Baujahr 2026 werden gemäss der neuen Weisung bewertet, die Anfang 2026 in Kraft tritt. Zum Ausgleich für die höheren Eigenmietwerte solcher neuer Liegenschaften ist ein pauschaler Abzug von 10 Prozent vorgesehen.
Der Kanton Zürich war wegen zwei Gerichtsurteilen gezwungen, die Besteuerung der Liegenschaften an die Marktentwicklung anzupassen. Im Sommer 2024 beschloss der Regierungsrat deshalb eine neue entsprechende Weisung. Diese führt zu einer Erhöhung der Eigenmietwerte um durchschnittlich zehn Prozent.
Erhöhung für wenige Jahre sei «nicht angezeigt»
Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) kündigte jedoch unmittelbar nach der Abstimmung vom 28. September dieses Jahres an, auf die geplante Erhöhung verzichten zu wollen. Eine vorübergehende Erhöhung der Eigenmietwerte bis zu deren definitiver Abschaffung in wenigen Jahren sei nicht angezeigt, so Stocker.
Auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts müssen Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum wie bisher als Vermögen versteuert werden. Dies fällt jedoch deutlich weniger ins Gewicht als der Eigenmietwert, der zum Einkommen hinzugerechnet wird.
Für die Berechnung der Vermögenssteuerwerte gilt ab nächstem Jahr die neue Weisung, es sei denn, das Bundesgericht würde eine noch hängige Beschwerde des Hauseigentümerverbands dagegen gutheissen.