Darum gehts
- Gewaltsamer Tod einer 15-Jährigen in Berikon AG schockiert die Schweiz
- Zwischen 2010 und 2020 wurden zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt
- 2005 erstach ein 13-Jähriger seine 15-jährige Heim-Mitbewohnerin
Der gewaltsame Tod einer 15-Jährigen in Berikon AG entsetzt die Schweiz. Ein erst 14 Jahre altes Mädchen wurde als dringend Tatverdächtige festgenommen. Die mutmassliche Täterin ist damit jünger als 15 Jahre – das Schweizer Jugendstrafrecht sieht unter dieser Altersgrenze nur deutlich begrenzte Sanktionsmöglichkeiten vor.
Anfang April verschärfte die Schweiz bereits das Jugendstrafgesetz. Junge Menschen, die zwischen ihrem 16. und 18. Lebensjahr einen Mord begangen haben, können ab dem 1. Juli 2025 unter gewissen Voraussetzungen verwahrt werden. Vollzogen wird dies jedoch erst nach Erreichen der Volljährigkeit.
Drei Fälle in der Schweiz, in denen Kinder und Jugendliche zu Tätern wurden – und ein schockierender Fall aus Deutschland.
2005 – 13-Jähriger ersticht Heim-Mitbewohnerin
Auf dem Vorplatz eines sozialtherapeutischen Wohnheims für Kinder und Jugendliche in Güttingen TG fand die Polizei im Mai 2005 den leblosen Körper einer 15-Jährigen. Sie war mit 23 Messerstichen getötet worden – von einem 13-jährigen Mitbewohner.
Bereits seit Monaten hatte es Streit zwischen den Jugendlichen gegeben – der schlussendlich in dieser grauenvollen Tat endete. Die Heimleitung geriet damals wegen gravierender Mängel im Wohnheim stark in Kritik. Der jugendliche Täter wurde 2006 vor dem Jugendgericht Entlebuch der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und kam in ein Erziehungsheim. 2023 kam er wieder auf freien Fuss.
2008 – 15-Jähriger ersticht Stiefbruder und Stiefmutter
Sein Stiefbruder (†13) und die Stiefmutter (†39) schliefen in der Nacht auf den 12. April 2008, als ein 15-Jähriger in Ried (Muotathal) im Kanton Schwyz mit einem Küchenmesser auf beide einstach. Den Vater verletzte er während einer darauffolgenden Auseinandersetzung ebenfalls mit dem Messer.
Das Schwyzer Jugendgericht ging davon aus, dass auch die Stiefschwester hätte ermordet werden sollen. Das Gericht verurteilte den jugendlichen Straftäter 2010 zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zwei jugendliche Kollegen des Haupttäters wurden zu Gehilfenschaft verurteilt – wegen Ratschlägen und Fluchtangeboten.
2009 – 16-Jähriger erschlägt Teenagerin
Ein 16-Jähriger aus dem Kanton Aargau lernte sein späteres Opfer, eine 17-jährige Teenagerin aus Schwyz, über das Internet kennen. Ihr erstes persönliches Treffen in Sessa TI im August 2009 endete jedoch grausam. Bei einem Spaziergang soll sich der Jugendliche nach eigenen Angaben «genervt» gefühlt haben, weil das Mädchen zu viel geredet haben soll. Mit einem Holzscheit schlug er mehrfach gegen den Kopf der Teenagerin und deckte den leblosen Körper danach mit Laub zu.
2013 verurteilte das Jugendgericht Baden ihn wegen Mordes zu vier Jahren Haft. 2016 brach er aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch AG aus, wurde jedoch schnell wieder gefasst. Nach der Haftstrafe kam er in eine fürsorgerische Unterbringung.
2023 – zwei Mädchen (12 und 13) töten Mitschülerin
Auch ein Fall aus Deutschland machte Schlagzeilen. Die grausame Tat ereignete sich am 11. März 2023 in der Stadt Freudenberg. Zwei Mitschülerinnen (damals 12 und 13) lockten Luise F. (†12) unter dem Vorwand einer angeblichen «Überraschung» in ein Waldstück bei Freudenberg-Hohenhain. Zuerst versuchten sie, das junge Mädchen mit einer Tüte und Klebeband zu ersticken. Als dieser Versuch scheiterte, griffen die Täterinnen zur Tatwaffe. 74 Mal stach die Zwölfjährige auf Luise F. ein, während die 13-Jährige das Opfer festhielt.
Da man in Deutschland unter 14 Jahren noch strafunmündig ist, kam es für die Täterinnen nicht zum Prozess. Beide sollen nach der Tat den Wohnort gewechselt haben – ein Jahr nach der Tat soll eine der beiden in einer Wohngruppe gelebt haben, während die andere in einer stationären Psychiatrie untergebracht gewesen sein soll.
Doch: Die Eltern von Luise reichten Zivilklage ein und forderten ein Schmerzensgeld von 160'000 Euro (etwa 150'000 Franken). Das könnte den Täterinnen teuer zu stehen kommen, sobald sie ihr eigenes Geld verdienen.
* Name bekannt
** Name geändert