Darum gehts
- 14-jähriges Mädchen als Tatverdächtige nach Tod einer 15-Jährigen festgenommen
- Jugendstrafrecht fokussiert auf Schutz und Entwicklung statt Bestrafung
- Höchststrafe für unter 15-Jährige: persönliche Leistung von zehn Tagen
Nach dem gewaltsamen Tod einer 15-Jährigen beim Schützenhaus in Berikon AG, laufen die Ermittlungen der Kantonspolizei Aargau auf Hochtouren. Im Zentrum steht dabei ein junges Mädchen – erst 14 Jahre alt –, das als dringend Tatverdächtige festgenommen wurde.
Strafrechtlich ist der Fall besonders heikel, denn für Jugendliche unter 15 Jahren sieht das Schweizer Jugendstrafrecht nur sehr begrenzte Sanktionsmöglichkeiten vor. «Wenn die mutmassliche Täterin tatsächlich noch nicht 15 Jahre alt ist, könnte als Sanktion höchstens eine persönliche Leistung von zehn Tagen verhängt werden», sagt Strafrechtsexpertin Marianne Heer zu Blick.
«Persönlichkeit des Mädchens wird intensiv abgeklärt»
Doch damit ist es nicht getan. Im Jugendstrafrecht steht weniger die Bestrafung als vielmehr der Schutz und die Entwicklung der Persönlichkeit im Vordergrund. Laut Heer werde «die Persönlichkeit des Mädchens sehr intensiv abgeklärt». In diesem Punkt unterscheide sich das Vorgehen zu Erwachsenen.
Dabei kommen auch Fachpersonen wie Sozialarbeiterinnen und Psychologen zum Einsatz. Je nach Ergebnis der Begutachtungen können Schutzmassnahmen angeordnet werden – etwa eine ambulante oder sogar stationäre psychiatrische Behandlung, möglicherweise in einer geschlossenen Einrichtung.
Untersuchungshaft, Schutzmassnahme oder Klinik?
Auch zur Frage, ob das Mädchen in Untersuchungshaft kommt oder in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht wird, äussert sich Heer: «Die Untersuchungsbehörde entscheidet, ob Untersuchungshaft oder eine vorsorgliche Schutzmassnahme zur Beobachtung des Mädchens angeordnet wird – je nach den Umständen auch in einer Klinik.»
Ob und in welchem Umfang die Jugendliche weiterhin Kontakt zu ihrer Familie haben darf, liegt ebenfalls im Ermessen der Untersuchungsbehörden. Grundsätzlich sei ein solcher Kontakt möglich, so Heer, aber nicht selbstverständlich.
Die genauen Umstände des Tötungsdelikts sind weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen.