Hier wird Roger T. (22) ins Gerichtsgebäude geführt
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Prozess am Montag:Hier wird Roger T. (22) ins Gerichtsgebäude geführt

Gerammt, gewürgt, zerquetscht – Roger T. beging das kränkste Verbrechen der jüngeren Zeit
In diesem Kopf wohnt das Böse!

Roger T. beging im Jahr 2023 ein unfassbares Verbrechen. Auf dem Weg aus dem Ausgang nach Hause überfuhr er Aliyah B. (†17) Er würgte und zerquetschte die Teenagerin sogar. Der kranke Grund: Er wollte schon immer mal eine Frau umbringen.
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Roger T. steht ab 22. Juni 2026 wegen Mordes vor Gericht. Er soll Aliyah B. (†17) auf dem Gewissen haben. Blick musste zu seinem Schutz auf dem Bild sein Oberteil farblich abändern und eine Umhängung am Hals entfernen.
Foto: Apple Photos Clean Up

Reglos sitzt er da. Die zusammengekniffenen Augen wandern – immer auf der Suche nach Menschen, die ihn anschauen. Fast so, als wollte er sagen: Ich bin der, der das getan hat. Roger T.* (22), ein schlaksiger, unrasierter junger Mann in kurzen Hosen und Turnschuhen, sitzt vor der Richterin am Amtsgericht Solothurn-Lebern. Er muss sich wegen Mordes verantworten. Die Taten, die er bereits zugegeben hat, sind so schockierend und krank wie er selbst.

In Absprache mit den Angehörigen darf Blick dieses Bild zeigen. Aliyah wurde nur 17 Jahre alt.
Foto: zVg

Am Abend des 8. April 2023 ist Roger T., damals zarte 19 Jahre alt, im Auto unterwegs. Bekifft und frustriert, weil man ihn in Basel an der Eingangstüre eines Nachtclubs abgewiesen hat. In Bellach SO kommt ihm wieder dieser Gedanke. Dieser Gedanke daran, wie es ist, «eine Frau zu töten», so die Akten.

Erbarmungslose Tat

Aliyah B.**, damals 17 Jahre alt, ist zur gleichen Zeit auf ihrem E-Bike unterwegs. Plötzlich steuert Roger T. seinen VW-Caddy voll von hinten in den Gepäckträger und ins Hinterrad der Teenagerin, die unterwegs zu ihrer Grossmutter war. Aliyah B. stürzt, kann sich aber unverletzt wieder aufrappeln. 

Die Spuren im Feld waren damals noch sichtbar.
Foto: Ralph Donghi

Für den mutmasslichen Mörder kein Zeichen, aufzuhören. Im Gegenteil: Er versucht, sie ins Gesicht zu schlagen. Sie flüchtet in ein Feld. «Scheisse, Scheisse, Scheisse», soll der Angreifer gerufen haben. Auf der Wiese würgt er die junge Frau 20 Sekunden lang und lässt sie regungslos liegen. Roger T. macht sich davon, sieht aber beim Wegfahren, dass sich sein Opfer noch immer bewegt. 

Erbarmungslos steuert er sein Fahrzeug erneut auf Aliyah B. zu, erfasst sie. Sie bleibt unter der Vorderachse des Lieferwagens liegen, lebt aber noch. Roger T. versucht, während Aliyah vor Schmerzen laut schreit, durch Rückwärts- und Vorwärtsfahren wegzufahren. Das gelingt ihm nicht, stattdessen gräbt sich der Wagen immer tiefer in das Feld ein, wodurch Aliyah erdrückt wird – und verstirbt.

Er sieht sich als abscheuliches Monster

Zu diesen schwer zu ertragenden Vorwürfen sagt Roger T. vor Gericht in Solothurn – nichts. «Keine Aussage», gibt er auf verschiedene Fragen zur Tat immer wieder zu Protokoll. Angeblich, um die Hinterbliebenen nicht noch einmal mit den Taten zu konfrontieren und damit zu schützen.

«Er wollte die Angehörigen nicht nochmals belasten»
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Verteidigerin von Roger T.«Ich denke, er bereut schon, was er gemacht hat»

Während der polizeilichen und staatsanwaltlichen Befragungen hat er aber alles bereits zugegeben. Auf die Frage, was für ein Mensch er sei, kommt eine Antwort, die es in sich hat: «Ich habe gehört, dass ich hilfsbereit bin. Viele sehen mich aber nur als abscheuliches Monster – ich mich auch.» Und auf die Frage, wie es ihm gehe, sagt er: «Das ist eine schwierige Frage. Es ist nicht so einfach. Es ist gut, dass ich in Therapie bin. Vor allem, dass meine dunklen Gedanken behandelt werden.»

Hier wird das Auto des mutmasslichen Mörders 2023 abtransportiert.
Foto: Blick-Leserreporter

Der mutmassliche Täter berichtet immer wieder davon, Stimmen gehört zu haben. Eine Gutachterin attestiert ihm vor Gericht eine «schwere Persönlichkeitsstörung».

So verschwiegen er gegenüber seinen Taten ist, so redselig berichtet er von seinem Job im Knast. Roger T. erzählt, dass er im Gefängnis in der Schreinerei arbeite. In der Freizeit mache er nicht viel. Er höre Musik, schreibe und zeichne. Mit seiner Familie habe er regelmässig telefonischen Kontakt.

«Nur lebenslänglich» kommt infrage

Für die Staatsanwältin steht am ersten Prozesstag fest, dass für Roger T. «nur eine lebenslängliche Freiheitsstrafe» angemessen ist. Eine stationäre therapeutische Massnahme stehe darüber hinaus ebenfalls im Raum. Während die Staatsanwältin spricht, kämpft die Mutter von Aliyah unweit des mutmasslichen Mörders ihrer Tochter erhobenen Kopfes mit den Tränen. 

«Nur die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist angemessen»
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Staatsanwältin zu Roger T.«Nur die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist angemessen»

«Ich denke, er bereut schon, was er gemacht hat», sagt die Verteidigerin von Roger T. in der Mittagspause zu Blick. Und später während ihres Plädoyers: «Seine Reue ist erkennbar und glaubhaft.» Ihr Mandant sei in den Einvernahmen gefragt worden, was er den Eltern von Aliyah sagen möchte. Seine Antwort sei unter anderem gewesen, dass es ihm leidtue. Von der Reue, auf die sich die Anwältin bezieht, ist im Gerichtssaal derweil nichts zu spüren. 

Das Urteil am Amtsgericht Solothurn-Lebern wird am 30. Juni erwartet.

* Name geändert 

** Name bekannt

 

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