Darum gehts
- Während der Solothurner Fasnacht stiess ein 18-Jähriger eine Trommlerin grob
- Die Frau erlitt Rückenschmerzen, der Täter bereut seine Tat öffentlich
- Keine Anzeige bisher, mögliche rechtliche Schritte gegen Video-Verbreitung angekündigt
Konfetti liegt auf dem Boden, eine Guggenmusik zieht vorbei – und plötzlich ist da dieser junge Mann, der eine Trommlerin aus dem Nichts grob stösst. Kurz verliert sie das Gleichgewicht – doch kann sich wieder fangen.
Zum Vorfall kam es während des Fasnachtsumzugs am Sonntag vor eineinhalb Wochen in Solothurn. Die grobe Aktion ist auf Video festgehalten. Dieses zeigt auch, wie sich die Frau und ihre Kameraden nach dem Schubser umdrehen, doch dieser läuft mit einem Kollegen rasch davon.
Blick-Recherchen zeigen: Beim Fasnachts-Schubser handelt es sich um Valentin G.* (18) aus Zuchwil SO. Blick hat seine Eltern und ihn am Mittwoch daheim besucht.
Umfeld weiss Bescheid
Der junge Mann sagt: «Ich hätte nicht erwartet, dass es so gross wird.» Auch Freunde und Verwandte sollen mitbekommen haben, dass er hinter der Aktion steckt: «Sie haben gefragt: Bist du das? Man weiss schon, dass du es warst.» Er gibt zu: «Die Nachrichten meiner Freunde haben mich sehr gestresst. Heute Morgen musste ich ständig erbrechen.»
Wie es zum Schubs kam, erklärt Valentin G. so: «Ich wollte eigentlich aus dem Umzug raus, aber es war überall abgesperrt. Einer der Gugger, die vorausgelaufen sind, hat mich absichtlich angerempelt – obwohl ich ihm Platz gemacht hatte. Dann wurde ich sauer, auch weil ich nicht wegkonnte.» Dann sei die nächste Gugge gekommen und sein Kollege und er hätten noch weniger Platz gehabt. «Als dann die Trommlerin auf mich zulief, habe ich sie aus Wut weggeschubst.»
«Diese Aktion war dumm von mir»
Valentin G. gibt zu: «Ich hab mich dann komisch gefühlt und ein schlechtes Gefühl gehabt.» Seit dem Vorfall habe er sich extrem Gedanken gemacht: «Ich war emotional aufgeladen. Ich habe in diesem Moment nicht überlegt», sagt der 18-Jährige. Und: «Ich hätte meine Wut nicht an ihr auslassen dürfen. Diese Aktion war dumm von mir.»
Mit ruhiger Stimme erklärt er: «Ich will mich bei ihr persönlich entschuldigen – ich bereue meine Tat!» Auch seine Eltern erklären: «Es tut ihm wirklich sehr leid.»
Rechtliche Folgen?
Der 18-Jährige geht davon aus, dass seine Aktion Konsequenzen haben wird. «Es geht schon nicht, was ich da gemacht habe. Es war ein Fehler, und dazu stehe ich.» Deshalb werde so etwas nie wieder vorkommen. «Ich werde meine Wut in Zukunft besser kontrollieren.»
Martin Grossen (53), Vorstandsmitglied der Fasnachtsgruppe «Chrumm-Durm-Sumpf-Chroniker» Solothurn, konnte den Vorfall durch seine Maske hindurch beobachten. Gegenüber dem Portal 20 Minuten erklärte er, dass die Frau durch den Stoss verletzt worden sei. Sie leide seither vermehrt an Rückenschmerzen und habe einen Arzt aufsuchen müssen.
Die Fasnächtler hätten bei der Kantonspolizei Solothurn noch keine Anzeige gegen den Schubser erstattet. «Eine Anzeige kann erst nach dem Arztbesuch getätigt werden, damit für diese auch Fakten vorhanden sind», zitiert das Portal Nau Grossen. Er sei sich jedoch sicher, dass der junge Mann früher oder später zur Rechenschaft gezogen wird.
Hetzjagd auf den 18-Jährigen
Die grobe Aktion schlug auf Facebook hohe Wellen. Valentin G. wird dort heftigst kritisiert. «Unverständlich, respektlos!!!» schreibt etwa eine Frau unter das Video. In den Kommentaren wird auch eine Hetzjagd auf den 18-Jährigen veranstaltet. So heisst es etwa: «Kennt den jemand? Ich zahle 200 Franken, wenn mir jemand anonym seinen Namen gibt. Und dann schauen wir weiter», schreibt jemand anderes. Auch bei Blick-Lesern kommt die Aktion nicht gut an.
Solche Aufforderungen zur Selbstjustiz sind für die Kantonspolizei Solothurn äusserst «problematisch». Auch die Verbreitung des Videos könne Konsequenzen haben. «Jede und jeder kann in der Regel darüber entscheiden, ob und in welcher Form ihr oder sein Bild aufgenommen und veröffentlicht werden darf», sagt ein Sprecher der Polizei zu «20 Minuten». Wenn das Video und die Bilder ohne Einwilligung veröffentlicht wurden, könne eine Zivilklage geltend gemacht werden.
Auch Valentin G. überlegt sich rechtliche Schritte, wie er zu Blick sagt: «Ich habe mir Gedanken gemacht, eine Zivilklage gegen die Person zu machen, die das Video ohne meine Erlaubnis online gestellt hat.»
* Name geändert