Das sagt Heinrich Hummel zum Urteil
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Dorforiginal ist schuldig:Das sagt Heinrich Hummel zum Urteil

Heinrich Hummel (71) kassiert nach Viehanhänger-Sauerei Strafe von knapp 6000 Franken
Gericht spricht Gunzger Dorforiginal schuldig

Um Dorforiginal Heinrich Hummel (71) aus Gunzgen SO wird es nicht langweilig. Der Viehhändler, der per Inserat Frauen suchte und an der Fasnacht vom Pech verfolgt wurde, musste jetzt auch noch vor Gericht antraben.
Publiziert: 28.04.2019 um 18:23 Uhr
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Aktualisiert: 29.04.2019 um 12:55 Uhr
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Heinrich Hummel (71) zeigt BLICK vor dem Prozess, wo er in seinem Viehwagenanhänger nicht richtig geputzt haben soll.
Foto: Ralph Donghi
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Ralph DonghiReporter News

Dicke Post für das Dorforiginal Heinrich Hummel (71) aus Gunzgen SO. Der Viehhändler, der per Inserat Frauen für sich und für ledige Bauern suchte und mit der Aktion gar als Sujet auf einem Fasnachtswagen verewigt wurde, musste am Montagmorgen in Balsthal SO vor Gericht antraben.

Hummel soll im Januar 2018, nachdem er bei einem Schlachthof in Oensingen SO eine Kuh abgeladen hatte, seinen Anhänger nicht vorschriftsgemäss gereinigt haben. Dies hatte der Schlachthof gefilmt. Später ermittelte die Polizei.

Das Gesetz sagt unter anderem, dass sämtliche Transportbereiche aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen nach einem Tiertransport gereinigt und desinfiziert werden müssen. Nach einem Transport in eine Schlachtanlage muss dies vor dem Wegfahren erfolgen.

Weitere Anklagepunkte kommen hinzu

Vor dem Gerichtsgebäude gab sich Hummel noch gelassen. Er war sogar bereit eine kleine Busse zu bezahlen. «Da werde ich wohl nicht drum herum kommen», sagte er gegenüber BLICK.

Dann kommt aber aus: Hummel ist auch noch angeklagt wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, Hinderung einer Amtshandlung und Beschimpfung. Grund: Er soll im Mai 2017 bei einer Polizeikontrolle unter anderem zuerst nicht gestoppt und danach nicht den Aufforderungen der Polizisten gefolgt sein. Am Ende musste Hummel gar in Handschellen gelegt werden. Danach soll er einem Polizisten «Schnoderbueb» gesagt haben.

Dorforiginal Hummel kommt zum Gericht
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Viehanhänger nicht geputzt:Dorforiginal Hummel kommt zum Gericht

Hummel sagte vor Gericht, er habe das Polizeiauto wegen des breiten Viehanhängers gar nicht gesehen. Er bemerkte es erst, nachdem es ihn überholte. Und: Er habe sich ja ausgewiesen, nur den Rest seines Portemonnaies nicht zeigen wollen. Er sei behandelt worden wie ein Schwerverbrecher und habe nur gesagt, dass es viele ‹Schnoderbuebe› gebe. Er verlangt für diese Vorfälle Freisprüche. Dass er den Viehanhänger nicht richtig rausgeputzt hat, gibt Hummel vor Gericht zähneknirschend zu.

«Das passt zum Kanton Solothurn»

Das Gericht hat Hummel nun in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Das Urteil: 4200 Franken Geldstrafe bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu eine zu bezahlende Busse von 600 Franken und Verfahrenskosten von 900 Franken.

Hummel ist nach dem Urteil konsterniert. Es sei halt schwierig, gegen zwei Polizisten vor Gericht anzukommen. Er will es sich noch überlegen, ob er das Urteil wirklich weiterziehen will. Die Busse sei in Ordnung, aber die Verfahrenskosten würden immer höher werden. Falls Hummel das Urteil weiterzieht und erneut verliert, würde er aber anstatt die Busse zu bezahlen, die Strafe lieber im Gefängnis absitzen gehen.

Als Hummel nach dem Urteil zu seinem Auto läuft, das er wegen seinem Anhänger aus Platzgründen quer abstellen musste, traut er seinen Augen nicht: Unter dem Scheibenwischer klebt ein A4-Blatt vom Kanton. Es ist ein Parkhinweis, er habe hier unberechtigterweise parkiert – mit der Androhung einer Anzeige. Hummel schüttelt nur den Kopf: «Das passt zum Kanton Solothurn.»

Gunzger Dorforiginal wegen Sauerei vor Gericht!
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Wegen einem dreckigen Anhänger:Gunzger Dorforiginal wegen Sauerei vor Gericht!

Eine kleine Busse hätte Hummel akzeptiert

Gegen die Vorwürfe der unsachgemässen Reinigung des Transporters hatte sich Hummel zuvor im BLICK noch verteidigt: «Die Kuh hatte ja nur ein wenig im hinteren Teil des Anhängers geschissen und das habe ich nach dem Abladen ja auch rausgewaschen.». Er wisse, dass es laut Gesetz nicht reiche, nur die Hälfte des Anhängers zu reinigen, aber: «Warum soll ich im vorderen Teil des Anhängers das Einstreu rausnehmen, wenn es noch sauber ist?»

Eine kleine Busse hätte er ja noch akzeptiert, sagt er. Doch Hummel erhielt letzten Oktober von der Solothurner Staatsanwaltschaft per Strafbefehl eine Busse von 500 Franken, 400 Franken Verfahrenskosten und einen Monat später vom kantonalen Amt für Landwirtschaft auch noch eine Rechnung von 255.50 Franken aufgebrummt. Zu viel für Hummel! Er reicht Rekurs ein, und musste nun deswegen vor Gericht. 

«Haben die in Solothurn nichts Schlaueres zu tun?»

Vor der Gerichtsverhandlung störte sich Hummel auch über die Höhe der drohenden Busse. «Fast 1200 Franken für so etwas, das ist doch völlig übertrieben und eine Abzockerei», wetterte er. «Zuerst heisst es, man müsse Wasser sparen – und dann kriegt man eine solche Busse.» Hummel fragt sich: «Haben die Behörden in Solothurn nichts Schlaueres zu tun den ganzen Tag?» 

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