Im VW Beetle geblitzt
Busse und bedingte Knast-Strafe für Lockdown-Raser

Die leeren Strassen während des Corona-Lockdowns im April haben zahlreiche Verkehrssünder auf den Plan gerufen. Einer von ihnen ist Camilo P. (22). Sein Tempoexzess kommt ihn teuer zu stehen.
Publiziert: 26.10.2020 um 11:28 Uhr
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Aktualisiert: 04.02.2021 um 14:51 Uhr
Insgesamt 10'700 Franken muss Camilo P. (22) nach seiner Raserei in Spreitenbach AG hinblättern.
Foto: zVg
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Camilo P.* (22) wurde am 11. April auf der Autobahn A1 in Spreitenbach AG beim Rasen erwischt (BLICK berichtete). Der Kolumbianer sass am Steuer eines VW Beetle 2.0 TSI und hatte 219 km/h auf dem Tacho. Er ist einer von vielen, die die leeren Strassen während des damaligen Corona-Lockdowns als Einladung zum Rasen verstanden.

Jetzt ist bekannt, wie der Lockdown-Raser bestraft wird. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, hat das Bezirksgericht Baden Camilo P. bereits im August im abgekürzten schriftlichen Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt verurteilt. Probezeit: drei Jahre. Dazu kommt eine Busse von 2500 Franken. Die Verfahrenskosten, die Gerichts- und Anklagegebühren sowie die Kosten für die amtliche Verteidigung in einer Gesamthöhe von 5200 Franken muss er selber tragen.

Mit der Verurteilung wird für Camilo P. zudem eine bedingte Geldstrafe eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom August 2019 fällig. Diese beläuft sich auf weitere 3000 Franken. Seine Verkehrssünde kommt den 22-Jährigen teuer zu stehen: Insgesamt 10'700 Franken muss Camilo P. deswegen hinblättern.

92 km/h zu schnell unterwegs

Damit kommt Camilo P. noch verhältnismässig glimpflich davon. Denn er wurde gemäss Raserartikel verurteilt – und dieser sieht Freiheitsstrafen von einem bis vier Jahre vor. Der Raserartikel greift ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 80 km/h über dem erlaubten Wert. Bei der Fahrt von Camilo P. in seinem VW Beetle betrug die Überschreitung nach Abzug der Toleranz immer noch 92 km/h.

Seinen Führerausweis auf Probe musste der Kolumbianer bereits im April abgeben. Wann er sich wieder ans Steuer setzen darf, entscheidet das Strassenverkehrsamt. (noo)

* Name geändert

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