Zuerst wurde er freigesprochen
Deutscher muss für manipulierte Vignette 5700 Franken blechen

Saftige Geldstrafe für einen deutschen Autofahrer. Der 53-Jährige brachte die Autobahnvignette so an, dass er sie leicht wieder ablösen konnte. Jetzt muss er mehrere Tausend Franken zahlen.
Publiziert: 31.01.2023 um 16:48 Uhr
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Aktualisiert: 31.01.2023 um 19:10 Uhr

Die Präsidentin des Bezirksgericht Rheinfelden AG hatte den Deutschen im vergangenen April noch vom Vorwurf der Fälschung amtlicher Wertzeichen freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg zog den Freispruch ans Obergericht weiter.

Das Obergericht verurteilte den Mann wegen der Fälschung amtlicher Wertzeichen zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 120 Franken sowie zu einer Verbindungsstrafe von 500 Franken. Das geht aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Obergerichts hervor.

War zunächst freigesprochen worden

Die Staatsanwaltschaft hatte per Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen und eine Busse von 600 Franken verhängt. Der Deutsche hatte gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben und einen Freispruch gefordert.

Das Grenzwachtkorps hatte den Lenker am 10. September 2021 um 7 Uhr am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn aus der Schweiz kommend unter die Lupe genommen. Die Grenzwache stellte fest, dass die Autobahnvignette für das Jahr 2021 hinter der Windschutzscheibe mittels transparenter Trägerfolie montiert war.

Vignette hätte nur 40 Franken gekostet

Die Vignette klebte also nicht direkt an der Windschutzscheibe. Durch diese Manipulation lässt sich die präparierte Autobahnvignette leicht von der Windschutzscheibe ablösen, wie es im Strafbefehl hiess.

Der Deutsche wurde im vergangenen April vor dem Bezirksgericht freigesprochen.
Foto: AFD

Das Obergericht bestätigte diesen Sachverhalt. Der Mann habe die Autobahnvignette mit dem Gegenwert von 40 Franken so manipuliert, dass sich diese wieder leicht und ohne Schaden von der Windschutzscheibe entfernen und wahlweise auf ein anderes Fahrzeug übertragen liesse.

«Das Vorgehen erforderte ausser rudimentären Bastelfähigkeiten wenig Aufwand oder Fertigkeiten», heisst es in den Erwägungen des Obergerichts. Entsprechend könne auch «nicht von einem besonders durchtriebenen Verhalten gesprochen werden».

Er muss tief in die Tasche greifen

Grundsätzlich sei das Verhalten des Beschuldigten nicht gross über die Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen und das Verschulden als leicht zu werten.

Doch weil der Deutsche (noch nicht) rechtskräftig schuldig befunden wurde, muss er tief in die Tasche greifen: Das Verfahren vor Obergericht kostet ihn 2116 Franken und das Verfahren vor Bezirksgericht Rheinfelden mitsamt Anklagegebühr 1854 Franken.

Die Obergerichtskasse übernimmt zunächst die Kosten des amtlichen Verteidigers von 1784 Franken. Die Entschädigung wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.

So fallen für den Lenker – neben der bedingten Geldstrafe von insgesamt 3000 Franken und der Busse von 500 Franken – auch Unkosten von 5754 Franken an. Die Autobahnvignette kostete nur 40 Franken. (SDA)

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