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Video wirft Fragen auf:Konsumieren die Jugendlichen hier Lachgas?

Unfall mit einem Toten – es war fahrlässige Tötung
Lachgas-Fahrer Jay F. ist gegen Kaution auf freiem Fuss

Jay F. hat unter Lachgas einen schweren Unfall gebaut. Einer seiner Freunde starb sofort. Der Fahrer musste sich vor Gericht verantworten. Am Freitag wurde er wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
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Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Urteil im Fall des Lachgas-Unfallfahrers Jay F. gefallen
  • Fahrer wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen
  • Verteidigung setzte auf fehlenden Vorsatz
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Qendresa LlugiqiReporterin News
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Kurz nach Mitternacht ist es am Samstag, dem 13. November 2021, auf der A2 bei Arisdorf BL zu einem schweren Unfall gekommen.
Foto: Polizei Basel-Landschaft

Jay F.* (21) hat ein Menschenleben ausgelöscht. Am Steuer seines hochmotorisierten Mercedes-AMG dröhnte sich der Aargauer im November 2021 mit Lachgas zu, verlor das Bewusstsein und knallte mit um die 100 km/h in einen Betonpfeiler. Ein 18-jähriger Mitfahrer zog sich tödliche Verletzungen zu. Todesfahrer Jay F. rauchte am Unfallort eine Zigarette und liess die Lachgas-Flasche verschwinden.

Was viele empörte: Jay F. durfte danach auf freiem Fuss bleiben – postete Bilder auf Social Media. Zu sehen: teure, schnelle Boliden und ein ausschweifender Lebensstil mit Partys und luxuriösen Ferien.

Freispruch gefordert

Vor Gericht erschien er als freier Mann und machte klar: Eine langjährige Gefängnisstrafe, so wie es der Staatsanwalt verlangt, soll es nicht geben. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch von den Vorwürfen der vorsätzlichen Tötung sowie der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung. Zu bestrafen sei Jay F. lediglich wegen des Fahrens in fahrunfähigem Zustand – mit einer Geldstrafe!

Am Freitag fiel schliesslich das Urteil gegen Jay F. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt, wegen fahrlässiger Tötung. Hinzu kommt eine bedingt vollziehbare Geldstrafe. Im Fall von Lachgas-Fahrer Jay F. heisst das: Er kommt nicht in Sicherheitshaft. Es greifen wohl Ersatzmassnahmen. Darunter fallen etwa die elektronische Fussfessel, eine Kaution oder das tägliche Melden bei den Behörden. Bis diese Massnahmen jeweils fixiert sind, kann es bis zu einigen Tagen gehen – vor allem, wenn der Gerichtsentscheid an einem späten Freitagabend fällt. Ab dann ist Jay F. aber bis zu einem rechtskräftigen Urteil auf freiem Fuss.

Diskussion um den Vorsatz

Fakt ist dennoch: In der Schweiz ist es schwierig, Totfahrer hinter Gitter zu bringen. Um eine Haftstrafe zu erreichen, muss der Staatsanwalt dem Fahrer nachweisen, das Risiko eines tödlichen Crashs gekannt und zumindest in Kauf genommen zu haben. In der Praxis ist das oft sehr schwierig, wie Strafrechts-Fachanwalt André Kuhn von der Kanzlei Penalisti gegenüber Blick erklärt: «Wie will man jemandem nachweisen, dass er die Gefahr kannte und er konkret mit der Verwirklichung dieser Gefahr rechnen musste?»

Genau hier habe die Verteidigung des Lachgas-Fahrers angesetzt, so Kuhn. Jay F. betonte vor Gericht immer wieder die positiven Erfahrungen mit dem Lachgas bis vor dem Unfall. Er habe das verbreitete Gas der Basler Partyszene zuvor 30 bis 40 Mal konsumiert. Auch sei er schon vor dem Unfall in diesem Zustand Auto gefahren. Nie sei etwas passiert, nie habe er das Bewusstsein verloren. Nie habe er damit gerechnet, dass etwas Schlimmes passieren könnte.

Kaum Strafen über zwei Jahre

Kuhn führt aus: «All diese Aussagen zielen auf das Argument, dass er den Unfall und somit den Tod des Freundes nicht in Kauf genommen habe. Er hatte Erfahrung mit Lachgas, angeblich nur im positiven Sinne. Und weil er davor nur positive Erfahrungen machte, habe er nicht damit rechnen müssen, in so einen Zustand zu kommen. Glaubt ihm das Gericht, fällt der Vorsatz weg.»

Was bleibt, ist in der Praxis dann oft Fahrlässigkeit. Also die Feststellung, dass der Todesfahrer pflichtwidrig unvorsichtig war. Aber, so Kuhn: «Bei fahrlässigen Tötungen werden kaum Gefängnisstrafen gesprochen, die höher als zwei Jahren sind. Dadurch sind diese meist nicht vollstreckbar und die Täter bleiben auf freiem Fuss.» Lachgas-Fahrer Jay F. kassierte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten: wegen fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung mit schwerer Schädigung, fahrlässiger Körperverletzung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln. Also wegen der Summe der Vergehen kumuliert eine unbedingte Strafe.

Regelmässig läuft es in der Schweiz folgendermassen ab: Etwa im Fall von Totfahrer Luca M.*. 2017 überholte er in Ems GR bekifft und in der Dunkelheit (Sicht: 50 Meter) mehrere Autos. Schliesslich knallte er frontal in eine entgegenkommende Rollerfahrerin (†27). Sie wurde über 40 Meter durch die Luft geschleudert und starb.

Die erste Instanz sah Eventualvorsatz – anerkannte also, dass der Totfahrer zumindest für möglich hielt, einen Unfall zu bauen: Sechs Jahre Knast! Das Bundesgericht kassierte die Strafe dann aber wieder und reduzierte auf 32 Monate teilbedingt.

Es gibt aber noch höhere Strafen

Der Kontrast dazu ist hingegen der Fall des Raststätten-Rasers, der nach einem Bundesgerichtsentscheid im vergangenen Jahr für viereinhalb Jahre ins Gefängnis musste. Ebenfalls im Jahr 2017 war der damals 19-jährige Fahrer übermüdet und alkoholisiert zwischen Henggart und Andelfingen unterwegs. Auf einer einspurigen Strecke wollte er einen LKW überholen – und wich dafür über den Rastplatz Kreuzstrasse aus! Doch es kam zum Crash mit dem Anhänger des LKW und einem anderen Auto. Bei dem Unfall starb sein bester Freund.

Das Bezirksgericht Andelfingen ZH sprach den Fahrer 2021 wegen mehrfacher vorsätzlicher Gefährdung des Lebens, der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie mehrerer Verkehrsdelikte schuldig. Das Urteil: fünf Jahre und zwei Monaten. Der Fahrer zog das Urteil bis vor Bundesgericht, und erreichte eine Reduktion von 6 Monaten – aber nur aufgrund der langen Verfahrensdauer.

Für Jay F. gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

* Namen geändert

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