50 Stutz fürs Zuspätkommen
Aargauer SVP-Grossrat sorgt mit Bussen für Mitarbeiter für Wirbel

Mit einer Busse von 50 Franken für unterschiedliche Verstösse will der Geschäftsführer der Kaspar Elektro AG seine Belegschaft disziplinieren. Nach einer rechtlichen Prüfung krebst er zurück. Ein Arbeitsrechtler ordnet ein.
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Bei der Kaspar Elektro AG in Reinach AG sollten Angestellte für verschiedene Verstösse 50 Franken bezahlen.
Foto: Natascha Wigert

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bei Kaspar Elektro AG sollen Angestellte und Lernende freiwillig bei Verstössen zahlen
  • Punkte sind etwa Zuspätkommen, unvollständige Rapporte oder die mangelhafte Pflege von Firmenfahrzeugen
  • Arbeitsrechtsprofessor Roger Rudolph hält die Regelung für heikel
Nathalie Benn, RIngier
Nathalie BennRedaktorin Wirtschaft

Stell dir vor, du kommst zu spät zur Büez, vergisst deine Tasse in die Spülmaschine zu räumen oder verschwitzt die Deadline für einen Bericht. Dafür gibts nicht nur tadelnde Worte vom Chef – sondern eine Busse von 50 Franken.

Genau das war im Elektrofachgeschäft Kaspar Elektro AG im aargauischen Reinach vorgesehen. Bei Unpünktlichkeit, mangelhafter Pflege der Dienstfahrzeuge, unvollständigen Rapporten oder Missachtung des Ämtliplans sollten Angestellte das Portemonnaie öffnen. Das geht aus einem Dokument hervor, das der «Aargauer Zeitung» vorliegt. Die 50-Franken-Pauschale sollte auch für die vier Lernenden gelten. Die Regelung sollte ab 1. Oktober in Kraft treten und die eingenommenen Beträge in die Mitarbeiterkasse fliessen.

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Arbeitsrechtler übt Kritik

Bei einem Arbeitsrechtler schrillen die Alarmglocken. «Solche Regelungen sind rechtlich sehr heikel und heutzutage unüblich», sagt Roger Rudolph (56), Professor für Arbeitsrecht an der Uni Zürich, zu Blick. Ein Arbeitgeber könne solche Bussen «nicht einfach nach Lust und Laune verhängen». Der Arbeitnehmer müsse absichtlich oder fahrlässig gehandelt haben. «Wenn jemand zu spät zur Arbeit kommt, weil er sein Kind notfallmässig zur Ärztin fahren muss, kann man ihn deswegen nicht zu einer Busse verdonnern», so Rudolph.

Bei Lernenden sieht er zusätzliche Probleme: «Dort fällt der Betrag nur schon wegen ihres geringeren Lohnes stärker ins Gewicht. Ausserdem haben Arbeitgeber gegenüber Lernenden eine besondere Fürsorge- und Betreuungspflicht.»

Massnahme richtet sich an nachlässige Mitarbeiter

Gegenüber Blick erklärt Geschäftsführer und Inhaber Manuel Kaspar (36), was hinter der Bussen-Idee steckt. «Pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, seine Arbeiten gewissenhaft auszuführen oder sich kurz per Whatsapp abzumelden, wenn etwas ist, gehören für uns zu einem respektvollen Umgang miteinander», sagt der Unternehmer, der auch für die SVP im Grossen Rat und im Vorstand des Aargauer Gewerbeverbands sitzt. Beim Grossteil der Belegschaft klappe das problemlos. Bei Einzelnen habe sich aber «der Schlendrian» eingeschlichen. «Wir möchten eben gerade keine Kündigungen aufgrund solcher Vergehen aussprechen und haben damit ein Instrument geschaffen, mit dem nun alle Mitarbeiter leben können», sagt Kaspar.

Denn: Nach einer rechtlichen Prüfung hat Kaspar die Regelung angepasst. Neu ist die Zahlung freiwillig. Dass die Angestellten bei Verstössen ins Bussenkässeli einzahlen, ist aber weiterhin vorgesehen: «Sollte jemand aus finanziellen Gründen nicht bezahlen können, würden wir natürlich Hand bieten und von Fall zu Fall entscheiden.» Weshalb die 50 Franken auch für Lernende angemessen seien, begründet er mit einem Vergleich: «Im Strassenverkehrsgesetz bezahlt ein 16-jähriger Motorradlenker für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ebenfalls die selbe Busse wie der CEO einer Firma.»

Rudolph hält wenig von der angepassten Variante: «So ist das Ganze in meinen Augen sinnlos. Freiwillig bedeutet, dass die Busse gar nicht bezahlt werden muss. Was soll die Regelung dann aber überhaupt noch bringen? Für mich ein Papiertiger, auf den man geradeso gut verzichten kann.»

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