Mega-Drogenfund im Aargau
Ermittler sichern 12 Kilo Kokain, Cash und Krypto

Riesiger Drogenfund im Aargau: Die Polizei hat 12 Kilo Kokain, weitere Drogen, 100'000 Franken Bargeld und Kryptovermögen beschlagnahmt. Zwei Verdächtige sitzen in Haft – der Handel lief über einen Messenger-Kanal.
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Die Aargauer Polizei hat 12 Kilo Kokain und weitere Drogen beschlagnahmt.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Polizei beschlagnahmt in Aargau 12 kg Kokain und 100'000 Franken
  • Drogenhandel verlagert sich vermehrt auf soziale Medien und Kryptowährungen
  • Zwei Männer (25, 26) mit 12 kg Kokain festgenommen, Untersuchungshaft
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Daniel MacherRedaktor News

Den Aargauer Strafverfolgungsbehörden ist ein bedeutender Schlag gegen den illegalen Drogenhandel gelungen: Bei Hausdurchsuchungen in Niederrohrdorf und Nussbaumen AG stellten die Ermittler rund 12 Kilogramm Kokain sicher. Zudem fanden sie weitere Drogen wie Ketamin und MDMA, rund 100'000 Franken Bargeld sowie Kryptovermögen.

Zwei Männer im Alter von 25 und 26 Jahren mit türkischer Staatsangehörigkeit wurden festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Baden wirft ihnen qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Beide sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft.

Vermehrt Deals in den sozialen Medien

Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch einen öffentlich zugänglichen Kanal auf einem Messenger-Dienst. Dort sollen mutmasslich Drogen zum Verkauf angeboten worden sein. Im Zuge der Ermittlungen durchsuchten die Behörden mehrere Wohnungen im Aargau.

Der Fall zeigt laut den Ermittlern, wie stark sich der Drogenhandel ins Digitale verlagert hat. Illegale Deals würden heute vermehrt über soziale Medien und Messenger-Dienste abgewickelt – oft kombiniert mit Kryptowährungen, um Geldflüsse zu verschleiern.

Die Behörden sprechen von technisch anspruchsvollen Ermittlungen. Neben klassischen Polizeiarbeiten seien umfangreiche digitale Analysen und die Sicherung virtueller Vermögenswerte nötig gewesen. Deshalb waren auch Spezialisten der Kantonalen Staatsanwaltschaft beteiligt. Für die beiden Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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