Blumen auf dem Grab des toten Buben
0:19
Vater will Antworten:Blumen auf dem Grab des toten Buben

Martin (†7) stirbt in Aargauer Kinderheim – Vater Lawrence V. (36) trauert
«Ich will ganz genau wissen, was mit ihm passiert ist»

Der 7-jährige Martin V. ist am 6. Januar tot in seinem Zimmer im Kinderheim Brugg AG gefunden worden. Die Behörden vermuten einen Unfall, doch sein Vater Lawrence V. (36) fordert im Gespräch mit Blick Antworten. Eine Untersuchung läuft.
1/8
Lawrence V. mit seinem Sohn Martin. Der Vater hat Blick auch weitere Bilder zur Veröffentlichung gegeben.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Ein 7-jähriger Junge starb am 6. Januar im Kinderheim Brugg
  • Sein Vater spricht von möglicher Aufsichtspflichtverletzung
  • Das Kinderheim besuchte Martin V. seit August 2025
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
RMS_Portrait_AUTOR_940.JPG
Ralph DonghiReporter News

Die Nachricht hat die ganze Schweiz schockiert: Ein 7-jähriger Bub ist tot in seinem Zimmer im Kinderheim Brugg AG gefunden worden. Die Behörden erklärten lediglich, dass von einem Unfallgeschehen ausgegangen wird.

Jetzt zeigen Recherchen von Blick: Beim verstorbenen Knaben handelt sich um Martin V.*. Und: Sein Vater wartet seit über zwei Wochen auf Antworten. «Ich will ganz genau wissen, was mit meinem Martin passiert ist», sagt Lawrence V.* (36) aus der Region Baden AG am Mittwoch tieftraurig zu Blick.

Mutter starb kurz nach Geburt

Als hätte Lawrence V. nicht schon genug zu kämpfen gehabt in seinem Leben. «Martin kam in Kenia zur Welt – kurze Zeit nach der Geburt starb seine Mutter», sagt der Vater. Um ein besseres Leben und eine bessere Zukunft für seinen Sohn zu haben, sei er vor etwa drei Jahren mit Martin in die Schweiz gekommen.

Hier sei zuerst alles gut gegangen. «Martin ging im Dorf ganz normal zur Schule», berichtet Lawrence V. Doch dann sei es als alleinerziehender Vater und einziger direkter Angehöriger «immer schwieriger» für ihn geworden, zu 100 Prozent auf seinen Sohn zu schauen. Er habe auch keinen anderen Job oder eine grössere Wohnung gefunden.

Seit letztem August im Heim

«Ich nahm deshalb die Hilfe an, dass Martin an fünf von sieben Tagen in der Woche ins Kinderheim nach Brugg kommt.» Er habe seinen Sohn seit Anfang August dorthin gegeben. Am Montag – an seinem fixen freien Tag – habe er Martin jeweils abgeholt. Ab und an habe er seinen Sohn auch am Wochenende sehen können – wenn es die Arbeit zuliess. Lawrence V. sagt: «Martin hatte im Heim sozusagen eine Rundum-Betreuung und ging auch in Brugg zur Schule.»

Nur: Am 6. Januar wird Martin V. nach dem Mittagessen «gegen 15 Uhr» leblos in seinem Zimmer vorgefunden – ohne dass eine fremde Einwirkung an seinem Körper zu erkennen war. «Ich war bei der Arbeit und erfuhr erst gegen 22 Uhr abends von zwei Polizisten, die bei mir zu Hause auftauchten, dass mein Bub tot ist», sagt Lawrence V. Der Vater findet dies schon etwas spät, da sein Sohn ja etliche Stunden zuvor gefunden worden war.

Aufsichtspflicht verletzt?

Wie genau Martin V. ums Leben kam, weiss der Vater nicht, wie er sagt. «Es könnte natürlich auch ein Herzstillstand gewesen sein. Aber konkret weiss ich es nicht. Noch nicht», sagt Lawrence V. «Aber ich will, dass der Fall genau geklärt ist.»

Er möchte dem Heim keinen direkten Vorwurf machen, aber: «Eigentlich dürfte so etwas nicht passieren, finde ich.» Er spricht eine allfällige Aufsichtspflichtverletzung des Heimes an. Er wolle, dass andere Eltern das, was er mitmache, «allenfalls nicht auch noch erleben müssen».

Die Stiftung Kinderheim Brugg schreibt auf Blick-Anfrage lediglich, dass «ein tragischer Unfall passiert» sei. «Wir geben keine weiteren Informationen, bis die laufenden Ermittlungen abgeschlossen sind, und es ist uns ein wichtiges Anliegen die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu schützen.»

«Niemand bringt mir meinen Sohn zurück»

Lawrence V. hat kein Problem damit, über seinen Sohn zu sprechen. Er gibt Blick auch Bilder von sich mit Martin und erlaubt auch, dessen geschmücktes Grab zu zeigen. «Ich weiss, dass mir am Ende niemand meinen Sohn zurückbringt», so der leidgeprüfte Vater. Aber: Falls irgendwo Fehler passiert seien, sollten diese unbedingt aufgeklärt werden.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft geht nach wie vor von keinem Delikt aus, hat jedoch eine Untersuchung wegen eines aussergewöhnlichen Todesfalls eingeleitet. «Dabei wird geklärt, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt», sagt Sprecher Adrian Schuler. Und: «Wir ermitteln in alle Richtungen.»

Staatsanwaltschaft bittet um Geduld

Zur genauen Todesursache kann die Staatsanwaltschaft «mit Rücksicht auf das laufende Verfahren» noch nichts sagen – auch nicht den Angehörigen. «Die Zusatzabklärungen dauern eine gewisse Zeit», sagt Schuler von der Staatsanwaltschaft. Und: «So ist es denn auch tatsächlich nicht selten, dass wir Angehörige auch in einer derart belastenden Situation wegen der gründlichen Klärung um Geduld bitten müssen.»

Die hat Lawrence V. «noch», wie er sagt. Aber er weiss auch: Er kann seinen «fröhlichen, starken und sportlichen» Martin nie mehr in die Arme schliessen. Einziger Trost für ihn: «Er wartet ganz bestimmt im Himmel oben auf mich. Und dort werden wir uns wieder drücken können.»

* Name bekannt 

Heiss diskutiert
    Meistgelesen