Das Projekt des Vereins Pump 'n' Jump Niederönz-Buchsi umfasst nebst einer Pumptrack- und Pétanque-Anlage auch Biodiversitätsflächen und ein Materialhäuschen. Die Einsprecher befürchteten Lärm, äusserten Zweifel an der Zonenkonformität und kritisierten das Parkierungskonzept.
Gemäss Entscheid des Statthalters befindet sich das Vorhaben in der Zone für öffentliche Nutzung A, was laut Gemeinde und Kanton zonenkonform ist. Weiter kam die zuständige Fachstelle der Kantonspolizei zum Schluss, dass von der Anlage lediglich geringfügige Störungen ausgehen.
Die Parkplatznutzung könne über die bestehende Schulhausinfrastruktur gedeckt werden, hielt der Statthalter weiter fest. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Innert 30 Tagen kann Beschwerde bei der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion erhoben werden.