Darum gehts
- Kleiderladen im Shoppi Tivoli ausgeraubt. Ermittlungen eingestellt, Beschwerde abgewiesen
- Täter vermutlich mit Insiderwissen. Waren über Warenlift zur Laderampe gebracht
- 4446 Artikel gestohlen. Verkaufspreis: 938'000 Franken
Im August 2024 wurde das Lager eines Kleidergeschäfts im Shoppi Tivoli in Spreitenbach AG von Dieben geplündert. Laut einem Bericht der «Aargauer Zeitung» ging das bestohlene Unternehmen zunächst davon aus, dass die Schadenssumme bei rund 104'000 Franken lag. Nach einer Inventur Ende 2024 folgte jedoch das böse Erwachen: Insgesamt wurden nicht 1300, sondern 4446 Artikel gestohlen. Verkaufspreis: 938'000 Franken.
Monatelang tappten Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft im Dunkeln – und stellten die Ermittlungen schliesslich ein. Vor dem Obergericht des Kantons Aargau ging der Kleiderladen nun dagegen vor und forderte eine Wiederaufnahme der «notwendigen Ermittlungen».
War es ein «Inside Job»?
Das Kleidergeschäft vermutet, dass die Täterschaft über Insiderwissen und genaue Ortskenntnisse verfügte, da die Waren offenbar über einen Lift direkt zur Laderampe gebracht wurden. Dort sei auch eine Überwachungskamera installiert. Videoaufnahmen müssten dem Unternehmen zufolge klare «Hinweise auf die Täterschaft geben». Es sei unwahrscheinlich, dass diese nicht mehr vorliegen.
Das Problem: Zwar sind im Shoppi Tivoli zahlreiche Überwachungskameras installiert, die Aufnahmen werden aber nach 48 Stunden gelöscht, falls niemand danach verlangt. Wie das Obergericht in dem Urteil festhält, sind diese Videos nicht mehr vorhanden.
Kein konkreter Tatverdacht
Ein Bericht der Kantonspolizei Aargau hebt ausserdem hervor, dass die Kleider im Lager nicht speziell gegen Diebstahl gesichert waren. Grundsätzlich habe jeder Angestellte oder Kunde Zugang zum Lagerraum gehabt und die Waren entwenden können, so das Obergericht. Für weitere Untersuchungen müsse ein konkreter Tatverdacht vorliegen, was in diesem Fall nicht gegeben sei. Dem Urteil des Obergerichts zufolge ergeben sich trotz möglicher Ortskenntnisse und Insiderwissen der Täter keine konkreten Ermittlungsansätze. Die Beschwerde des Kleiderladens wurde deshalb abgewiesen. Die Ermittlungen werden nicht wieder aufgenommen.