Darum gehts
- Vierjähriger stürzt vom Balkon, überlebt schwer verletzt
- Mutter entfernte zuvor Fenstergriffe, Tochter montierte Balkontürgriff wieder an
- Bub durchschlug auch noch Kunststoffdach im Erdgeschoss
Es ist für alle Eltern eine schlimme Vorstellung: Ein Kind fällt irgendwo hinunter und daraufhin ist sein Leben in Gefahr. Erlebt hat dies eine Mutter in Aarau-Rohr. Ihr Sohn (4) fiel vom Wohnungsbalkon meterweit in die Tiefe, durchschlug ein Kunststoffdach im Erdgeschoss und schlug schliesslich auf dem Boden auf. Der Bub wurde schwer verletzt in ein Spital geflogen.
Blick hat am Tag nach dem schrecklichen Unfall mit der betroffenen Mutter (34) gesprochen. Sie wohnt mit ihrem Ehemann (47) und drei Kindern im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses. «Es ist der reinste Horror für mich!», sagt die Eritreerin immer noch völlig betroffen.
Sohn klettert «sehr, sehr gerne»
Ihr Sohn sei einer, «der sehr, sehr gerne überall hinaufklettert», sagt sie. Am Donnerstag, kurz nach 14 Uhr, passiert dann das Unglück. «Meine grössere Tochter öffnete die Balkontür, weil sie raus an die frische Luft wollte – und ich wickelte in einem anderen Raum gerade meine kleinere Tochter», erinnert sich die Mutter.
Es kommt zum Drama: Ihr kleiner Bub klettert mutmasslich aufs Geländer des Balkons – und stürzt meterweit in die Tiefe. «Ich hörte meine ältere Tochter schreien und ging sofort ins Wohnzimmer», sagt die Mutter. Sie schaut runter und findet keine Worte für das, was sie sah. Sie kämpft mit den Tränen.
Bub wird in ein Spital geflogen
Sie und zwei Angestellte eines Geschäfts in der Nähe eilen sofort zu Hilfe – einer von ihnen alarmiert die Polizei. Über die Situation beim Buben am Boden möchte die Mutter nicht sprechen – zu schlimm war das Erlebnis für sie. Ihr Mann sei beim Vorfall bei der Arbeit gewesen. Später wird der Knabe von einem Rettungsheli in ein Spital geflogen.
Am Freitag dann das grosse Aufatmen bei der eritreischen Familie, die seit acht Jahren in der Schweiz wohnt, wie die Mutter sagt. «Mein Sohn ist ausser Lebensgefahr, hat offenbar etwas am rechten Bein gebrochen, und sein Kopf wird noch untersucht.» Ihr Ehemann sei meistens beim Buben im Spital. Wann ihr Sohn wieder nach Hause kommen darf, weiss sie noch nicht.
Im September der 5. Geburi
«Ich bin einfach froh, dass er diesen Sturz überlebt hat», sagt die Mutter. Ihr Sohn habe wohl viel Glück gehabt – und: «Er darf im September seinen fünften Geburtstag feiern.»
Die Polizei hat ein Verfahren zum Fall eröffnet, wie Bernhard Graser von der Kantonspolizei Aargau bestätigt. Denn: «Wie immer wird in solchen Fällen geprüft, ob die Aufsichtspflicht beziehungsweise die Sorgfaltspflicht wahrgenommen wurde.»