Aargauer Fake-Ärztin Fatma Y. wollte Augen von Adelina M. verschönern
«Sie hat mich entstellt – ich sah wie ein Monster aus!»

Kosmetikerin Fatma Y. hat zahlreiche Kunden in ihrem Studio in Wettingen AG behandelt – nun wurde ihr Laden geschlossen. Der Grund: verschiedene Verstösse. Auch Adelina M. war eine Kundin – und kämpft seit zwei Jahren mit Komplikationen.
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Nach diversen Beschwerden: Die Aargauer Behörden haben reagiert und das Kosmetikstudio von Fatma Y. geschlossen.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Kosmetikstudio in Wettingen AG nach Verstössen geschlossen
  • Kundin klagt über entstellende Behandlung im Augenbereich
  • Kosmetikerin hat 4,3 von 5 Sternen bei über 460 Google-Bewertungen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Hinweise, Auflagen und Verbote haben nichts gebracht: Kosmetikerin und Fake-Ärztin Fatma Y.* (35) soll fröhlich weiter Beauty-Behandlungen ausgeführt haben, für die sie nicht qualifiziert war – bis es jetzt zu einer gravierenden medizinischen Komplikation im Rahmen eines Po-Aufbaus kam. Die Aargauer Gesundheitsbehörden hatten nach der erneuten Beschwerde genug: Das Beauty-Studio in Wettingen AG wurde Mitte November geschlossen.

Auch Adelina M.* (44) aus Dietikon ZH hat schon Erfahrungen mit Fatma Y. gemacht. Anfang Juli 2023 liess sich die zweifache Mutter behandeln. Adelinas Wunsch: die dunklen, schlaffen Augenringe loswerden. Besprochen wurde eine Meso-Behandlung. Dabei handelt es sich um eine minimalinvasive Injektionstherapie mit einem Wirkstoff-Cocktail.

Doch stattdessen spritzte ihr die Kosmetikerin einen Filler – Hyaluronsäure – in den betroffenen Bereich, wie Adelina M. später erfuhr. Eine Behandlung, die diese in der Schweiz per Gesetz gar nicht ausführen dürfte.

Bis heute kämpft die zweifache Mama mit Schwellungen, Verfärbungen und Unebenheiten in der Augenpartie. «Sie hat mich entstellt – ich sah wie ein Monster aus», sagt die 44-Jährige zu Blick. «Ich hasse den Blick in den Spiegel!»

Bleibende Schwellungen

Dabei habe zunächst alles wunderbar getönt: «Sie meinte, ich werde danach strahlen, alles werde straff und glatt sein», sagt Adelina M. Also zahlte sie 150 Franken und liess die Kosmetikerin ran. «Sie erklärte mir zwar, dass es zu Schwellungen kommt, diese aber nach zwei, drei Tagen verschwinden würden.» Aber die Schwellung blieb, wie Bilder von Adelina M. zeigen. Ihre Augenpartie leuchtet rötlich-blau und ist extrem aufgedunsen.

Adelina M. wollte danach nur noch eines: alles rückgängig machen. Wie aus Whatsapp-Nachrichten hervorgeht, erklärte sich die Kosmetikerin schliesslich bereit, Hylase zu bestellen – ein Mittel, das die Hyaluronsäure abbauen soll. «Ich ging zu ihr und dachte, sie übernimmt Verantwortung – doch nichts da! Sie hat sogar verlangt, dass ich auch das Gegenmittel für 100 Franken bezahle, und erklärte, es sei nicht ihre Schuld.»

Weil der Filler nicht bei der ersten Behandlung mit Hylase abgebaut werden kann, musste Adelina M. ein zweites Mal hinhalten – wieder für 100 Franken. Doch auch danach baute sich das Produkt nicht ideal ab. «Ich habe inzwischen mehrere Meinungen eingeholt und mir wurde erklärt, dass Hyaluron verwendet wurde und dieser als Filler falsch gespritzt wurde», sagt Adelina M.

Sie habe inzwischen auch verschiedene Behandlungen ausprobiert, doch nichts half: Noch heute wirkt ihre Augenpartie rötlich, körnig und die Haut ist viel schlaffer als vorher. Adelina M. sagt niedergeschmettert: «Ich weiss nicht, ob das noch zu retten ist.» Bisherige Kosten: rund 5000 Franken.

«Ich war nicht so schlecht»

Zu den konkreten Vorwürfen der Behörden will sich Fatma Y. nicht äussern, als Blick sie kontaktiert. Die Kosmetikerin verweist aber auf ihre zahlreichen Google-Bewertungen. Sie sagt: «Ich habe 550 Rezensionen – wovon 500 gut und 50 schlecht sind. Ich denke, das zeigt genug, dass ich nicht so schlecht war.»

Tatsächlich hat die Kosmetikerin 4,3 Sterne von 5 möglichen und über 460 Rezensionen auf Google. Zwar sind viele durchaus positiv. Doch die Negativ-Bewertungen haben es in sich. So heisst es etwa: «Einfach, billig und wirkt wie ein Hinterhof-Studio. Keine nachweisbare Ausbildung, fragwürdige Materialien und unsaubere und nachlässige Arbeit!»

Speziell: Auf Instagram und auf Whatsapp bezeichnet sich die Kosmetikerin als Dr. med. – obwohl die Iranerin, die seit 15 Jahren in der Schweiz lebt, gemäss Recherchen von Tele M1 keinen Doktortitel hat. Gegenüber Blick erklärt sie jedoch, sie habe im Iran Medizin studiert, und legt ein Zertifikat vor. Ihren Abschluss soll sie 2018 gemacht haben, im Schweizer Medizinalberuferegister ist sie jedoch nicht eingetragen. Auf einem Bild, das Blick vorliegt, zeigt sie sich in weissem Kittel und mit Stethoskop.

Auf Blick-Anfrage erklärt das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, dass Fatma Y. nach der superprovisorischen Schliessung nachträglich ein rechtliches Gehör gewährt wurde. Im Kanton Aargau sei es der Kosmetikerin vorerst verboten, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Die Abteilung Gesundheit habe ausserdem am 24. Juni 2024 eine Strafanzeige gegen die Inhaberin eingereicht. Die Strafanzeige lautet auf mutmassliche Widerhandlung gegen Art. 86 Abs. 1 lit. a des Heilmittelgesetzes. Heisst: Sie soll Arzneimittel ohne die erforderliche Zulassung oder Bewilligung in Verkehr gebracht haben. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Und der Ärger reisst nicht ab: Seit der Schliessung gingen drei weitere Beschwerden gegen die umstrittene Beauty-Betreiberin ein.

Auch Adelina M. will diesen Weg nun gehen. Über die Schliessung des Studios ist sie heilfroh. «Dadurch sind andere Menschen wenigstens sicher!»

* Namen geändert

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