Darum gehts
Dein Gesicht ist deine Visitenkarte. Egal ob im Bus, Zug oder Supermarkt: Jeder Mensch, der dir begegnet, sieht es. Klar wollen viele das Gesicht deshalb frisch, jung und straff halten, auch mittels Botox, Hyaluron und Co. Kein Wunder also, dass das Geschäft mit minimalinvasiven Eingriffen wie dem Auffüllen der Lippen oder Gesichtsfalten boomt.
Aber aufgepasst: Das bringt auch unseriöse Anbieter aufs Parkett. Tatsächlich verfügten in 55 Prozent der vom Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) untersuchten Betriebe die Anwenderinnen nicht über eine Bewilligung. Das aus einem Grund: «Kosmetikerinnen und Kosmetiker verfügen nicht über die notwendigen Qualifikationen», heisst es explizit von Swissmedic.
In erster Linie sollte man auf die Ausbildung der behandelnden Person achten. Der Schweizer Konsumentenschutz sagt: «Die Fachperson muss für den vorgesehenen Eingriff eine Zulassung besitzen.» Du kannst zum Beispiel im Medizinalberuferegister nachsehen, ob der Arzt oder die Ärztin tatsächlich über die notwendige Erlaubnis verfügt, um in deinem Kanton die Behandlung durchzuführen.
Auch Mario Fasshauer von der Patientenstelle Zürich verweist auf die medizinische Ausbildung und Spezialisierung der behandelnden Person. Ein Eingriff mit Botox oder Hyaluron gehört in die Hände von Ärztinnen oder Ärzten, die für ästhetische Behandlungen geschult sind. Ebenfalls sollte der Behandlungsraum den hygienischen Standards einer Arztpraxis entsprechen.
Botox ist kein Kosmetikum
Aber warum muss bei dieser Behandlung eine Fachperson beteiligt sein? Dazu muss man etwas tiefer ins Gesetz eintauchen. Substanzen, die bei einer kosmetischen Behandlung unter die Haut gespritzt werden, sind gemäss gesetzlicher Definition keine Kosmetika, weil sie den Körper von innen erreichen.
Botulinumtoxin, kurz Botox, zum Beispiel ist aufgrund seiner Wirkung als verschreibungspflichtiges Arzneimittel zugelassen. Auch wenn es für kosmetische Zwecke verwendet wird, muss geschultes medizinisches Personal den Eingriff durchführen.
Hyaluronsäure und weitere Filler wie Silikon und Polyacrylamid fallen aufgrund ihrer physikalischen Zusammensetzung unter die Medizinprodukteverordnung. Nur Ärztinnen, Ärzte und speziell geschulte Pflegefachpersonen unter ärztlicher Aufsicht dürfen in der Schweiz Injektionen mit Fillern durchführen.
Immer die Gesamtsituation beurteilen
Doch nicht nur die behandelnde Person ist ein Gradmesser für die Seriosität einer Klinik. Mario Fasshauer: «Ein seriöser Behandler nimmt sich ausserdem Zeit für das Aufklärungsgespräch, fragt nach Vorerkrankungen, dokumentiert die Anamnese und drängt niemals zur sofortigen Behandlung.» Du solltest immer die Möglichkeit bekommen, einige Tage über den Eingriff nachzudenken.
Weitere Warnzeichen für mangelnde Seriosität sind laut Fasshauer Dumpingpreise, mangelnde Informationen über die Produktherkunft oder das Fehlen einer Einverständniserklärung.
Falls etwas schiefläuft, hast du Anspruch auf Schadenersatz für Folgeschäden. Dafür musst du aber nachweisen können, dass die behandelnde Klinik ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Fasshauer: «Es ist ratsam, alle Unterlagen, Einverständniserklärungen und Fotos aufzubewahren.» Der Anspruch kann verjähren.
Als letztes Warnzeichen führt Fasshauer aggressive Werbung auf. Auch Swissmedic weist auf diese Gefahr hin: «Man sollte sich bei der Auswahl eines Anbieters nicht von Social-Media-Posts und Likes blenden lassen.» Ein berühmter Instagram-Kanal oder überladene Werbung sind kein Beweis für Kompetenz. Am Ende zählen immer die Erfahrung, Qualifikation und Sorgfalt der behandelnden Fachperson.