Das Parlament lehnte einen Antrag von Willi Knecht (SVP) mit 81 zu 25 Stimmen ab. Dieser wollte, dass kommunale Bewilligungen und Pläne für Windkraftanlagen, die einen wichtigen Beitrag an die Stromversorgung leisten, erforderlich sind.
Knecht sagte, das vorgesehene Planungsverfahren sei unschweizerisch. Der Kanton solle die Meinung der Stimmberechtigten in den Gemeinden abholen müssen.
Der Kantonsrat diskutierte Knechts Forderung nicht. Beim Eintreten war bereits erklärt worden, dass das kantonale Plan- und Genehmigungsverfahren der Kern der Gesetzesvorlage sei, welche den Ausbau der erneuerbaren Energien zum Ziel hat.
Die Ratsmehrheit folgte somit dem Regierungsrat und sprach sich für das kantonales Plan- und Genehmigungsverfahren aus. Begründet wurde dies vor allem mit einer Verfahrensbeschleunigung. Solche Verfahren gebe es bereits beim Strassen- und Wasserbau und hätten sich bewährt.
Bei grossen Wind- und Wasserkraftwerken würden zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung weit über 20 Jahre liegen, begründete der Regierungsrat in seiner Botschaft die Änderung. Damit werde der dringend nötige Ausbau erschwert. Einzelinteressen in den Gemeinden könnten wichtige Vorhaben im öffentlichen Interesse heute verzögern oder verunmöglichen.
Das kantonale Verfahren soll nur für grössere Projekte gelten. Über kleinere Vorhaben, an denen ein kommunales Interesse besteht, sollen weiterhin die Stimmberechtigten der Standortgemeinde im Rahmen der Nutzungsplanung entscheiden. Als Grenze sieht der Regierungsrat bei Windkraftanlagen eine Jahresproduktion von 10 Gigawattstunden.
(SDA)