Für Ausreisser bei den Luft-Messstationen sorgte der Saharastaub. Aufgrund der mineralischen Zusammensetzung dieses Staubes stellen diese Sand-Partikel aber keine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit dar, schrieb die Berner Umweltdirektion in einer Mitteilung.
Der gesetzlich zulässige Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub wurde im Winter 2023/24 je nach Messstation zwischen 1- bis 2-Mal überschritten. Werden die Saharastaub-Ereignisse nicht eingerechnet, kommt es zu keiner Grenzwertüberschreitung mehr an den Messstationen im Kanton Bern, wie es weiter hiess. Es sei aber feststellbar, dass die Häufigkeit von Saharastaub-Ereignissen zugenommen habe.
Generell sei die Feinstaubbelastung aber abnehmend. Dies sei vorwiegend auf die technische Entwicklung zurückzuführen und gelte sowohl für Feuerungen, Maschinen und Industrieanlagen als auch für den Strassenverkehr, so der Kanton.
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