Seit 33 Jahren ärgert sich Andy Scheiwiller (58) über Ladendiebe. Der Baselbieter eröffnete 1983 sein Sportgeschäft in Arlesheim BL. Immer wieder bedienten sich Langfinger an seiner Auslage. Die Schäden? Immens!
Schon lange hat Scheiwiller keine Lust mehr, wegen jedes Ladendiebs zur Polizei zu rennen: «Da habe ich nur Aufwand und null Ertrag. Immer wieder ist es eine Anzeige gegen unbekannt, immer wieder kommt nichts dabei raus. Die Ware kann ich abschreiben, deswegen greife ich durch.»
Scheiwiller nutzt zwei Überwachungskameras gegen die Ladendiebe. Klaut wieder einer, stellt er den Übeltäter direkt auf seine Facebook-Seite – unverpixelt!
Er weiss, dass er sich damit rechtlich in einer Grauzone bewegt (siehe Box). Aber: «Die Konsequenzen sind mir egal, irgendetwas muss ich gegen die Langfinger ja machen. Da bin ich radikal und stelle sie gern an den Pranger!»
Scheiwiller weiss: «Die Ladendiebstähle haben in den letzten Jahren enorm zugenommen. Vor allem Waren, die sich ausserhalb des Ladens in der Fussgängerzone befinden, sind bei Dieben beliebt. Es wurden schon Jacken im Wert von 600 Franken geklaut. Wir haben deshalb die zwei Kameras aufgestellt, die nur die Regale filmen, die aussen stehen.»
Jeden Morgen zählt der Ladeninhaber alle Schuhe und Kleider, die er draussen anbietet. Wenn mittags oder abends ein Teil fehlt, das nicht verkauft wurde, prüft Scheiwiller die Bilder der Überwachungskameras und fahndet: «Finden wir nichts, wird es direkt gelöscht. Ist ein Täter drauf, kommt er ohne Umwege ins Netz!»
Der Ladeninhaber erklärt: «Eine Versicherung für die Ware gibt es leider nur, wenn der Laden geschlossen ist. Ich sage es deutlich: Wer bei mir klaut, wird im ganzen Land bekannt.» Geplagten Kollegen rät er: «Kamera an und Augen auf! Mehr Abschreckung geht nicht.»
Der Erfolg gibt ihm recht. «Wir haben auch schon Diebesbanden auf dem Video gehabt und die Aufnahmen dann der Polizei gegeben. So konnte eine ganze Bande verhaftet werden.»
Ist es legal, mit Fotos auf Facebook selber nach einem Täter zu fahnden? Grundsätzlich gilt das Recht am eigenen Bild. Heisst: Wer ein Bild veröffentlichen will, braucht die Einwilligung der abgebildeten Person. Wer das nicht tut, riskiert eine Anzeige wegen Persönlichkeitsverletzung. Auch das Teilen eines Aufrufs kann dann strafbar sein. Ausnahmen gibt es, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. «Ermittlungen sollten Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft sein und nicht die einer Privatperson», so ein Sprecher der Kantonspolizei Baselland.
Ist es legal, mit Fotos auf Facebook selber nach einem Täter zu fahnden? Grundsätzlich gilt das Recht am eigenen Bild. Heisst: Wer ein Bild veröffentlichen will, braucht die Einwilligung der abgebildeten Person. Wer das nicht tut, riskiert eine Anzeige wegen Persönlichkeitsverletzung. Auch das Teilen eines Aufrufs kann dann strafbar sein. Ausnahmen gibt es, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. «Ermittlungen sollten Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft sein und nicht die einer Privatperson», so ein Sprecher der Kantonspolizei Baselland.