Im deutschen Blumberg, nahe der deutsch-schweizerischen Grenze, haben Mitarbeiter des Zolls kürzlich ein Fahrzeug mit Schweizer Kontrollschildern aus dem Verkehr gezogen. Wie das Hauptzollamt Singen in einer Mitteilung schreibt, fanden sie bei dem Fahrer 45 Veloteile im Wert von über 26'000 Euro (umgerechnet rund 24'000 Franken) – darunter befanden sich Rahmen, Reifen und Felgen.
Der Rentner war laut eigener Aussage auf der Rückreise von einer Firma im Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg) in die Schweiz. Er habe die Veloteile aus Gefälligkeit für einen Schweizer Velohersteller aus der Schweiz zu der deutschen Firma gefahren – angeblich zu Testzwecken.
Einfuhrgaben und Sicherheitsleistung
Der Schweizer konnte jedoch keinen Nachweis erbringen, dass die Waren beim Import nach Deutschland ordnungsgemäss angemeldet und abgefertigt wurden. Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Weiterfahren durfte der Mann aber – nachdem er Einfuhrabgaben in Höhe von rund 6400 Euro (rund 5900 Franken) und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro (rund 920 Franken) bezahlt hatte.
Mann hätte sich Abgaben sparen können
Die Einfuhr von Waren zu Test-, Analyse- und Versuchszwecken aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland kann gemäss Hauptzollamt Singen unter bestimmten Voraussetzungen von Einfuhrabgaben befreit werden. Allerdings müssen die Waren bei der Einfuhr beim zuständigen Zoll angemeldet werden. Die Waren müssen zudem innerhalb einer gesetzlichen Frist nachweislich wieder ausgeführt oder vernichtet werden. Gegebenenfalls ist eine Sicherheitsleistung erforderlich.
Hätte der Mann also die Veloteile angemeldet, wären ihm die Einfuhrabgaben erspart geblieben.
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