Körperverletzung
Zürcher Kinderkrippen-Lehrling lässt Prozess platzen

Ein 23-jähriger ehemaliger Lehrling in einer Kinderkrippe hat den Prozess gegen ihn am Mittwoch platzen lassen. Er tauchte nicht auf. Das Gericht sucht nun einen neuen Termin.
Publiziert: 15.01.2025 um 06:18 Uhr
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Aktualisiert: 15.01.2025 um 09:42 Uhr
Foto: GAETAN BALLY
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Allenfalls wird der Beschuldigte beim zweiten Versuch von der Polizei zum Gerichtsgebäude gebracht, damit er nicht erneut fernbleibt. Der 23-Jährige ist wegen Körperverletzung angeklagt, weil er ein einjähriges Mädchen geschlagen oder gekniffen haben soll.

Ob er dem Kind mit der flachen Hand auf die Wange schlug oder das Mädchen schmerzhaft in die Backe kniff, ist nicht genau klar. Gemäss Anklageschrift blieb von dieser Form der «Erziehung» aber ein grösserer Bluterguss auf der Wange zurück.

Der 23-Jährige war zum Tatzeitpunkt, im Herbst 2023, im ersten Lehrjahr. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn eine Verurteilung wegen Körperverletzung und dafür eine Geldstrafe. Weil er bereits zwei Mal von anderen Gerichten zu bedingten Geldstrafen verurteilt wurde, soll die nun beantragte Bestrafung unbedingt ausfallen.

Folgt das Bezirksgericht dem Antrag der Staatsanwalt, soll der Beschuldigte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 90 Franken erhalten.

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