Die Mutter des Mädchens hatte Vorwürfe wegen Vergewaltigungen, Satanismus und Ritualmorden gegen ihren Ex-Mann erhoben. Nach der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft beschritt sie den Rechtsweg und verlangte vor Bundesgericht, dass Anklage erhoben werde.
Dies sieht das Bundesgericht in Übereinstimmung mit der Vorinstanz jedoch anders. Als Fundament für eine Anklage hätten nämlich lediglich die Aussagen des Kindes herangezogen werden können, wie das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil schreibt. Objektive Beweismittel gebe es trotz intensiver Ermittlungen keine. Ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Aussagen des Kindes ergab, dass die Beschuldigungen «aussagepsychologisch als hochgradig suggestiv zu bewerten» seien. (SDA)