Überhöhte Rechnung
Ex-Wirtin gewinnt gegen Arzt und Krankenkasse – und spart 700 Franken

Cristiana Maspoli aus Chiasso wehrte sich erfolgreich gegen überhöhte Arztrechnungen. Was sie machte, können alle tun. Dass dabei Betreibungen drohen, nimmt der Bundesrat in Kauf.
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Cristiana Maspoli sollte Fr. 699.30 zu viel zahlen und beschwerte sich – der Arzt behauptete, alles sei korrekt.
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

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Yves Demuth
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Ein Stich in den Arm, eine Infusion – gefolgt von falschen Arztrechnungen und Betreibungen. Was Cristiana Maspoli aus Chiasso mit ihrem Hausarzt und der Krankenkasse Assura erlebte, macht ein Problem im Schweizer Gesundheitssystem deutlich, auf das der «Beobachter» schon wiederholt hingewiesen hat.

Wer Arztforderungen anficht, verliert oft den Hausarzt und erhält unter Umständen Zahlungsbefehle vom Betreibungsamt. Doch Maspoli weiss, wie das geändert werden könnte. Denn niemand soll drei Jahre gegen eine falsche Arztrechnung kämpfen müssen – wie sie.

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Tarif für Spezialarzt statt für Praxisassistentin

Im Juli 2023 vereinbarte die frühere Wirtin mit ihrem Tessiner Hausarzt Eisen- und Vitamin-B12-Infusionen. Verabreicht wurden diese von Praxisassistentinnen. Als Maspoli die Abrechnung prüfte (siehe Anleitung unten), bemerkte sie, dass der Hausarzt die Arbeit der Praxisassistentin zum teuren Spezialarzttarif verrechnet hatte. Zudem hatte er ärztliche Konsultationen abgerechnet, wenn Maspoli lediglich Rezepte abgeholt hatte oder zur Blutentnahme erschienen war. Eine tatsächlich erbrachte Infusion fehlte hingegen.

Cristiana Maspoli sollte Fr. 699.30 zu viel zahlen und beschwerte sich. Doch der Arzt behauptete, alles sei korrekt. Maspolis Krankenkasse Assura beglich die Forderung des Arztes ohne vertiefte Prüfung und forderte das Geld von Maspoli im Rahmen ihrer Franchise zurück. Sie rügte die Rechnung bei der Assura mehrfach per Einschreiben als überhöht und unberechtigt. Sie fragte: «Wie haben Sie die Rechnung geprüft und festgestellt, dass sie korrekt war?»

Die Kasse reagierte zuerst ausweichend – und schickte ihr dann die Betreibung. Als Maspoli Rechtsvorschlag erhob, entschuldigte sich der Vizedirektor der Leistungsabteilung schriftlich für einen «Systemfehler» und stoppte das Verfahren. Doch ein halbes Jahr später traf eine zweite Betreibung über denselben Betrag ein. Maspoli bestritt auch diese, die Assura stornierte erneut.

Hausarzt und Assura sehen keinen Systemfehler

Erst als die Tessiner Konsumentenschutzorganisation ACSI die Standeskommission der Ärztegesellschaft einschaltete, lenkte der Hausarzt ein. Im November 2025 stornierte er die gesamte Rechnung, auch Beträge für tatsächlich erbrachte Leistungen. Eine Korrektur halte er für «wenig korrekt und wenig elegant», schrieb er. Im Juli 2026, drei Jahre nach dem Arztbesuch, erstattete der Arzt der Assura die Fr. 699.30 zurück. «Ich hätte nie gedacht, dass es in der Schweiz so mühsam ist, gegen falsche Rechnungen vorzugehen», sagt Maspoli.

Der Hausarzt schreibt dem «Beobachter», das kostenlose Schlichtungsverfahren vor der Standeskommission habe sich bewährt: «In einem komplexen Abrechnungssystem kann man Fehler nie völlig ausschliessen. Wichtig ist, dass man sie erkennt, klärt und korrigiert.»

Die Assura bedauert die Betreibung als «Fehler in automatisierten Prozessen», verneint aber eine mangelhafte Rechnungsprüfung. Ihre Kontrollen basierten auf automatisierten Prüfungen, manuellen Stichproben und rückwirkenden Analysen. Ein manueller Check jeder Rechnung sei bei Millionen von Fällen nicht machbar.

Maspoli gewinnt Nationalrat für ihr Anliegen

«Wer als Arzt falsch abrechnet, hat nichts zu befürchten», sagt Maspoli. «Wir Prämienzahlerinnen und Prämienzahler müssen ein System mit immer höheren Prämien finanzieren, das manche Leistungserbringer als Selbstbedienungsladen nutzen.» Per Brief forderte Maspoli Politikerinnen und Politiker zum Handeln auf. Ein Nationalrat reichte daraufhin eine Motion zur Schaffung einer unabhängigen Kontrollstelle für Gesundheitsrechnungen ein. Denn Krankenkassen prüften Rechnungen meist nur per Software auf Tarifcode-Plausibilität, ohne die tatsächliche Behandlung zu kontrollieren.

Der Bundesrat lehnt dies ab. Da Versicherte stets eine Rechnungskopie erhielten, um Unstimmigkeiten selbst melden zu können, schaffe eine neue Behörde nur Bürokratie. Zudem gebe es keine Anzeichen dafür, dass Krankenkassen ihre Kontrollpflicht vernachlässigten.

Dabei ignoriert der Bundesrat das Machtgefälle zwischen Arzt und Patient. «Er versteht nicht, wie schwer es für Laien ist, Rechnungen eines Gesundheitsdienstleisters zu verstehen und anzufechten», erklärt Maspoli. «Oft zahlen die Leute aus Angst vor Betreibungen. Wenn sie Einsprache erheben, müssen sie oft Rechts- und Gerichtskosten tragen, die den Streitwert bei weitem übersteigen.» Cristiana Maspoli plant bereits den nächsten Vorstoss in Bundesbern.

Du möchtest wissen, ob du zu viel für die Krankenkasse zahlst? Hier gehts zum «Beobachter»-Prämienrechner.

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