Insgesamt wurden 34 Verkaufsgeschäfte, 30 Restaurationsbetriebe und vier Lieferbetriebe überprüft, wie die Luzerner Polizei am Mittwoch mitteilt. Am schlechtesten schnitten dabei die Restaurationsbetriebe ab. 57 Prozent der getesteten Betriebe schenkten Alkohol an Minderjährige aus.
Von den vier getesteten Lieferbetrieben verkauften zwei Alkohol an Minderjährige. In den Verkaufsgeschäften verstiessen 35 Prozent gegen das Jugendschutzgesetz. Von den Betrieben, die gegen das Gesetz verstossen haben, wurden 27 ein zweites Mal kontrolliert. Fünf Betriebe verletzten die Regeln erneut und wurden kostenpflichtig verwarnt. Bei einem weiteren Verstoss droht laut Mitteilung der Polizei ein zeitlich beschränktes Alkoholverkaufsverbot.
Auch elf Verkaufsstellen bei Grossveranstaltungen wurden einer Kontrolle unterzogen. Vier davon schenkten Alkohol an Minderjährige aus. Sie erhielten Verwarnungen. Verstossen sie erneut gegen das Gesetz, kann eine Bewilligungsverweigerung für künftige Festanlässe. ausgesprochen werden. (SDA)
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