Jackpot von 69 Millionen Franken geknackt
Das gilt es jetzt für den Euromillions-Glückspilz zu beachten

Eine Schweizerin oder ein Schweizer ist am Freitag auf einen Schlag rund 69 Millionen reicher geworden. Doch wie kommt der Glückspilz jetzt an seine oder ihre Moneten? Und was gibt es sonst noch Wichtiges zu beachten? Blick klärt die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 14.01.2023 um 14:30 Uhr
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Aktualisiert: 14.01.2023 um 15:44 Uhr

Am Freitag wurde bei Euromillions um einen besonders gut gefüllten Jackpot gespielt. Und siehe da: Die Millionen wandern in die Schweiz! Ein Glückspilz ist um genau 68'843'008.55 Franken reicher. Die magischen Zahlen zum Millionen-Regen lauteten: 4, 13, 25, 33, 37 mit den Sternen 5 und 10.

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Auf Anfrage heisst es bei Swisslos, dass sich die Gewinnerin oder der Gewinner noch nicht gemeldet habe. Doch was gilt es für den Glückspilz jetzt zu beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Falls ich den Jackpot geknackt habe, wie kriege ich die Millionen?

Wenn du den Lottoschein am Kiosk abgegeben hast, musst du die Zahlen selbst kontrollieren oder die Belege vorweisen. Wenn du online gespielt hast, wirst du per Mail benachrichtigt.

Am Freitag ist der Euromillions-Jackpot von fast 69 Millionen Franken geknackt worden.
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Das Geld wird aber wahrscheinlich nicht sofort ausbezahlt. Bei Gewinnen von über 1000 Franken bekommen die Glücklichen eine Gewinneinforderungs-Quittung. Du musst diese dann entweder per Post an die Adresse des Basler Hauptsitzes von Swisslos schicken oder dort persönlich abgegeben. Das Geld wird später an den Glückspilz überwiesen.

Es komme zwar vor, dass Gewinnerinnen und Gewinner von Millionen-Gewinnen direkt in Basel vorbeikommen, wo Swisslos seinen Hauptsitz hat. Mit ihnen würde dann ein Termin vereinbart. Das Treffen würde dann aber ausserhalb der Firmenzentrale ablaufen, da es auch intern das eine oder andere interessierte Auge habe.

Wenn meine Zahlen gezogen wurden: Kann ich gleich beim Kiosk vorbei und meinen Gewinn einfordern?

Die Freigabe zur Auszahlung erfolgt um 22.30 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt können dann alle Gewinne bis und mit 1000 Franken an den Verkaufsstellen einkassiert werden. Grössere Beiträge laufen über Swisslos.

Bis wann muss ich mich spätestens bei Swisslos melden?

Dafür hast du sechs Monate Zeit. Danach verfällt der Gewinn zugunsten des Zwecks von Swisslos. Er komme laut Swisslos in den Reingewinn, welcher ja vollumfänglich über die Kantone für gemeinnützige Zwecke verteilt wird. In der Regel würden sich Lotto-Gewinner aber innert zwei Wochen melden.

Wie viele Steuern muss ich bezahlen?

Die erste Million ist steuerfrei. Vom Rest des Gewinns gehen 35 Prozent zunächst direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Und zwar unabhängig davon, ob sich der Gewinner bei Swisslos bereits gemeldet hat.

Meldet sich der Gewinner, erhält er einen Verrechnungssteuerausweis sowie die restlichen 65 Prozent des Gewinns direkt ausbezahlt. Bei seiner Steuererklärung muss er das gesamte Geld als Einkommen angeben. Ist alles korrekt erfasst und sind die gängigen Steuern beglichen, wird die Verrechnungssteuer an den Gewinner zurückbezahlt.

Je nach Kanton muss der Gewinner dann mehr oder weniger Steuern abdrücken. Steuergünstig sind beispielsweise die Kantone Zug, Obwalden oder Nidwalden. In Genf dagegen müsste man tiefer in die Tasche greifen.

Im Kanton Schwyz allerdings würden unter dem Strich und nach Abzug aller Steuern am Ende schätzungsweise mehr als 65 Prozent des Geldes bleiben. In den Kantonen Basel oder Luzern muss der Gewinner dagegen deutlich mehr als 35 Prozent seiner Summe abdrücken. In den folgenden Jahren muss das gesamte Geld dann übrigens als Vermögen deklariert werden.

Wen soll ich sonst noch über den Millionen-Gewinn informieren?

Das ist selbstverständlich jedem selbst überlassen. Swisslos rät aber, dass man den Kreis der Leute, die vom Gewinn Kenntnis haben, möglichst klein halten soll. Man solle auch nicht gleich den Job zu kündigen, sondern sich erst mal gut überlegen, was man nun tun möchte und was mit dem Geld überhaupt drin liegt. Swisslos betont auf Anfrage denn auch, dass man «alles daran setze, dass Gewinner und Gewinnerinnen anonym bleiben». (ced)

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