Intersexualität
Kantonsrat gegen Kostendeckung für Begleitung intersexueller Kinder

Der Kanton Zürich soll die ungedeckten Kosten der Begleitung und Behandlung intersexueller Kinder und ihrer Eltern nicht übernehmen. Der Kantonsrat hat am Montag ein Postulat von SP, EVP, Grünen, GLP und AL abgelehnt.
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Der Zürcher Kantonsrat debattierte am Montag über Intersexualität. (Archivbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Er folgte damit mit 87 zu 86 Stimmen dem Antrag der Regierung, wobei Ratspräsident Jürg Sulser (SVP) den Stichentscheid fällte.

Die Postulantinnen und der Postulant hielten es für wichtig, dass die Betreuung intergeschlechtlicher Menschen und ihrer Angehörigen verbessert wird. Ein Bericht sollte darlegen, wie die nicht gedeckten Kosten für die Begleitung intersexueller Kinder und ihrer Eltern übernommen werden können.

Bei intersexuellen Menschen wird das körperliche Geschlecht nicht der medizinischen Norm von männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet, sondern bewegt sich in einem Spektrum dazwischen.

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