Der Entscheid der Kantonsregierung ist indes noch nicht rechtskräftig, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Gegen den Entscheid kann beim Kantonsgericht Luzern Beschwerde erhoben werden.
Bei der Gesamtrevision der Ortsplanung von Beromünster war das Gebiet Schlössli Höchi umstritten. Während der Revision wurde dazu eine Initiative, die eine Überbauung verhindern wollte, eingereicht. Der Gemeinderat nahm deswegen das Gebiet von der Gesamtrevision aus.
2023 lehnten die Stimmberechtigten die Initiative mit einem Neinstimmenanteil von 64 Prozent ab. Die darauf durchgeführte Ortsplanungsrevision für das Gebiet Schlössli Höchi wurde von den Stimmberechtigten anschliessend mit knapp 70 Prozent gutgeheissen. Darauf wurde gegen den Beschluss der Stimmberechtigten beim Luzerner Regierungsrat eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht.
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