Darum gehts
- Busfahrer verweigert Hund ohne Maulkorb Mitfahrt, Passagiere protestieren
- Keine Maulkorbpflicht für American Bulldog in Zürich
- VBG entschuldigt sich für Überreaktion. Vorfall wird intern geprüft
Auf Instagram kursiert ein Video, das eine Auseinandersetzung zwischen einem Bus-Chauffeur und mehreren Fahrgästen zeigt. Einer von ihnen filmt die Szene. Grund für die lautstarke Diskussion ist ein vierbeiniger Fahrgast, der die Situation sichtlich nicht zu verstehen scheint. Es handelt sich um einen Hund. Genauer um eine amerikanische Bulldogge.
Immer wieder betont der Chauffeur, der zwischenzeitlich sogar aussteigt, dass er mit dem Hund im Bus nicht weiterfahre. Er sagt dem Mann, der die Situation filmt und mit ihm diskutiert: «Du bist nicht mein Chef, du bezahlst nicht meinen Lohn». Der junge Mann kontert bestimmt, dass er sehr wohl seinen Lohn bezahle, und zwar mit seinem Billett. Genauso, wie der Hund, der «legal ist und auch ein Billett besitzt». Auch andere Fahrgäste schalten sich in die Diskussion, die auf dem Instagram-Kanal von «Szene_isch_Zueri» gelandet ist, ein.
«Eindeutig überreagiert»
Bei der VBG (Verkehrsbetriebe Glattal) hat man Kenntnis von dem Zwischenfall. Auch das Video ist ihnen bekannt. Auf Anfrage von Blick heisst es, dass der Busfahrer der Ansicht gewesen war, im Interesse der Fahrgäste zu handeln. «Er wollte zum Schutz der Fahrgäste, darunter Kinder, dass der Hund einen Maulkorb trägt», so Mediensprecherin Victoria Sutter. «In diesem Fall hat er damit jedoch eindeutig überreagiert», erklärt sie weiter. Der Vorfall spielte sich im Grossraum Zürich Oerlikon ab.
Sie sagt weiter, dass der Busfahrer, nachdem er ausgestiegen war, «korrekterweise die Betriebsleitung anrief und die Situation besprach». Auf deren Anweisung sei er mit circa sechs Minuten Verspätung weitergefahren, so Sutter weiter. «Der Vorfall wird jetzt intern geprüft und entsprechende Massnahmen umgesetzt. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns bei den Betroffenen.»
Keine Maulkorb-, aber Billettpflicht
Sutter erklärt auch, dass Hunde generell jederzeit mitfahren dürfen. Es gelte auch keine generelle Maulkorbpflicht. «In öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Hunde sind in unseren Fahrzeugen sehr willkommen; ab einer gewissen Grösse braucht es zusätzlich ein Billett», ergänzt sie.
In den Kommentaren unter dem Video schreiben Leute, dass der Fahrer recht habe. «In Zürich müssen Listenhunde in öffentlichen Bereichen einen Maulkorb tragen», schreibt eine Userin. Der American Bulldog ist in Zürich aber kein Listenhund, folglich nicht verboten und nicht an die Maulkorbpflicht gebunden. Der American Pitbull-Terrier sowie der American Bullterrier hingegen schon.