Jugendlicher mit Waffe in Geroldswil unterwegs
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Grosseinsatz wegen Wasserpistole – Geroldswiler sind sauer
«Es war doch klar, dass das keine Waffe war»

Alarmstimmung in Geroldswil ZH: Am Mittwoch spazierte ein 15-Jähriger mit einer vermeintlichen Pistole durch die Gemeinde. Schwer bewaffnete Polizisten rückten aus. Am Ende war klar: Die Knarre war nur eine Imitation. Blick fühlte am Donnerstag den Puls in Geroldswil.
Publiziert: 22.05.2025 um 16:03 Uhr
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Aktualisiert: 22.05.2025 um 16:32 Uhr
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Ein 15-Jähriger spazierte am Mittwoch mit einer vermeintlichen Pistole durch Geroldswil ZH.
Foto: Leserfoto
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Beat MichelReporter

Der Mittwochmittag im Zentrum von Geroldswil war wild. Zwischen Coop, Feuerwehr, Gemeindeverwaltung, Apotheke und Schule rennen Polizisten mit Sturmgewehren und schusssicheren Westen von Eingang zu Eingang. «Wir mussten die Tür abschliessen und durften nicht mehr auf den Platz», erzählt Cristian Calvagno (17) am Donnerstag zu Blick. Der Apothekerlehrling im zweiten Lehrjahr arbeitete in der Apotheke, als die Polizisten das Dorf stürmten. Sogar ein gepanzertes Fahrzeug der Polizei fuhr durch die Strassen von Geroldswil. Und ein Helikopter kreiste über dem Ort. 

Was war passiert? Ein 15-Jähriger spazierte frischfröhlich mit einer Pistole in Richtung Schulhaus Huebwis. «Es war unheimlich, so etwas habe ich noch nicht gesehen», sagt Calvagno. «Die Informationslage war schlecht, wir hatten keine Ahnung, was los war, dass so viele Polizisten unterwegs sind», sagt er weiter. Gleichzeitig beruhigte es ihn, dass die Beamten vor dem Eingang der Apotheke standen. «Darum war ich mir sicher, dass uns nichts passieren kann», sagt er. Im Nachhinein erscheint ihm aber der Aufmarsch etwas übertrieben. Denn: Die angebliche Pistole stellte sich als Imitation raus. 

«Mir tut die Familie des Jungen leid»

Calvagno: «Mir tut die Familie des Jungen leid. Es war ja nur ein Jugendlicher mit einer Wasserpistole.» Auch wenn sich die Waffe als Imitation herausstellte, verhaftete die Polizei den 15-jährigen Jugendlichen. 

«Es kamen plötzlich gepanzerte Leute mit Sturmgewehren»
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Augenzeuge in Geroldswil:«Es kamen plötzlich gepanzerte Leute mit Sturmgewehren»

Blick sprach mit dem Vater des verhafteten Buben. Er will sich nicht zum Vorfall äussern. Im Umfeld des Jungen zeigt man sich recht genervt über das Ausmass der Intervention. Einer sagt: «Es gibt auch ein Video, wie er vor dem Coop mit der Spritzpistole auf Kollegen Wasser spritzt. Es war doch klar, dass das keine Waffe war.» Florian Frei von der Kapo Zürich stellt aber gegenüber Blick klar: «Aufgrund der Meldung mussten wir von einer konkreten Gefährdung ausgehen. Weil eine vermeintlich bewaffnete Person in Richtung Schule unterwegs war.»

Manche Passanten hatten Angst. Eine junge Frau, die in der Nähe des Verhafteten wohnt, sagt: «Meine Mutter rief mich an, sie sagte, dass ich mich sofort in Sicherheit bringen sollte. Ich war in Panik. Ich wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, wegen wem der Alarm ausgelöst wurde.» Auch bei ihr war das Unwissen das Schlimmste. Sie sagt: «Hätte ich gewusst, um wen es sich handelt, hätte ich keine Angst gehabt. Ich war mit ihm befreundet. Er ist ein ganz normaler Junge. Kein Psycho.»

Früher Kinderspielzeug, heute Waffe

Auch wenn dem so ist: Die neue Gesetzeslage ist klar. Was vor früher noch als Kinderspielzeug galt, fällt heute unter das Waffengesetz. Denn der Gesetzgeber hatte die Nase voll von Imitationswaffen, die als Drohmittel eingesetzt werden. Neu bedeutet das: Wenn eine Schreckschuss-, Soft-Air- oder Imitationswaffe mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden kann, so gilt sie gemäss Waffengesetz auch als echte Waffe. Dies schreibt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) in einem Merkblatt. Konkret: Gemäss der Waffenverordnung gelten genannte Waffen als «verwechselbar», wenn sie «auf den ersten Blick echten Feuerwaffen gleichen, und zwar unabhängig davon, ob eine Fachperson oder sonst jemand nach kurzer Prüfung die Verwechselbarkeit erkennt.»

Nicht dem Waffengesetz unterliegen Imitationswaffen, die eindeutig durchsichtig sind, heisst es auf dem Fedpol-Merkblatt weiter. Es ist nämlich auf den ersten Blick zu erkennen, dass sie als «Feuerwaffe» untauglich sind. Denn ihr Innenleben und der Mechanismus sind deutlich ersichtlich. «Ebenfalls nicht als Waffen im Sinne des Waffengesetzes gelten ‹Spielzeugwaffen›, die von einem Laien aufgrund ihres Gesamterscheinungsbildes (z.B. qualitative Fertigung/Beschaffenheit, Form, Grösse etc.) auf den ersten Blick als Spielzeug erkennbar sind.» 

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