Darum gehts
- Ex-Richter Manuele G. soll Praktikantin 2021 vergewaltigt haben
- Er gründete nach erstinstanzlicher Verurteilung Firmen in Chur und ist weiterhin Anwalt
- Berufungsverhandlung vom 17. März verschoben – Bundesgericht rüffelt Obergericht
Vor Gericht gab er sich mal selbstsicher, mal schockiert, mal still, mal in sich gekehrt und zuweilen fast weinerlich. Bei seiner Befragung redete er so leise, dass man ihn fast nicht verstand. Manuele G.* (50) sass 2024 auf der Anklagebank, weil er seine Praktikantin (damals 24) im Jahr 2021 vergewaltigt haben soll.
Das Regionalgericht Plessur in Chur schenkte seinen Aussagen aber deutlich weniger Glauben als denen der Klägerin. Das Dreiergericht verurteilte den ehemaligen Bündner Verwaltungsrichter im November 2024 erstinstanzlich wegen Vergewaltigung, mehrfacher tätlicher sexueller Belästigung sowie mehrfacher Drohung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten und zu einer Geldstrafe von insgesamt 5400 Franken – alles bedingt zugunsten einer Probezeit von zwei Jahren. Nur eine Busse von 2300 Franken war fällig.
Bei der Verhandlung gegen den Ex-Richter Manuele G. im November 2024 machte nicht nur der Beschuldigte Schlagzeilen. Beim Prozess sorgte eine pietätlose Nachfrage von einem der drei Regionalrichter für Empörung.
Er fragte das junge Vergewaltigungsopfer: «Sie sind ja nicht unkräftig gebaut. Hätten Sie die Beine nicht besser zusammenpressen müssen?» Fassungslosigkeit machte sich breit, 200 Menschen versammelten sich eine Woche darauf in Chur, um gegen diese Aussage zu demonstrieren. Mit Parolen wie «Die Scham muss die Seite wechseln» und «dieses Gericht schmeckt mir nicht» verliehen sie ihrem Unmut Ausdruck.
Bei der Verhandlung gegen den Ex-Richter Manuele G. im November 2024 machte nicht nur der Beschuldigte Schlagzeilen. Beim Prozess sorgte eine pietätlose Nachfrage von einem der drei Regionalrichter für Empörung.
Er fragte das junge Vergewaltigungsopfer: «Sie sind ja nicht unkräftig gebaut. Hätten Sie die Beine nicht besser zusammenpressen müssen?» Fassungslosigkeit machte sich breit, 200 Menschen versammelten sich eine Woche darauf in Chur, um gegen diese Aussage zu demonstrieren. Mit Parolen wie «Die Scham muss die Seite wechseln» und «dieses Gericht schmeckt mir nicht» verliehen sie ihrem Unmut Ausdruck.
Mit massiver Verspätung erschien ein Jahr später das begründete, 140-seitige Urteil.
Mit diesem Urteil war der Ex-Richter aber nicht einverstanden. Er und seine Anwälte gingen in Berufung und beantragten einen Freispruch von den Vorwürfen der Vergewaltigung und der mehrfachen sexuellen Belästigung. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte zusätzliche Schuldsprüche wegen sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und eine höhere Strafe.
Deshalb sollte er am Dienstag eigentlich zur Berufungsverhandlung vor dem Bündner Obergericht erscheinen. Doch es kam anders.
Er ist jetzt Putzfirma-CEO
In der Zwischenzeit war der tief gefallene Ex-Verwaltungsrichter von Graubünden aktiv. Manuele G. ist wohl noch als Anwalt tätig, im Anwaltsregister des Kantons Graubünden ist er auch 2026 aufgeführt. Doch nach seiner erstinstanzlichen, noch nicht rechtskräftigen Verurteilung wegen Vergewaltigung dürfte er es auf dem juristischen Parkett des Kantons Graubünden eher schwer haben. Blick-Recherchen zeigen, dass G. in der Zwischenzeit gänzlich neue Betätigungsfelder erschlossen hat.
Ein paar Wochen nach seiner Verurteilung, kurz vor Weihnachten 2024, übernahm er den CEO-Posten einer Reinigungsfirma in der Region. Diese bietet unter anderem Büro-, Wohnungs-, Eventreinigung und Hauswartung an. Auf der Website taucht sein Name jedoch nicht auf.
Undurchsichtige Firmen
Zwei Monate nach dem Eintritt in die Reinigungsfirma übernahm Manuele G. eine Aktiengesellschaft, die sich gemäss Handelsregister mit Dienstleistung im Bereich des Wirtschaftsingenieurwesens beschäftigt. Die Firma analysiert Projekte, handelt mit Designartikeln, verkauft, baut, bewirtschaftet und vermietet Immobilien.
Im März 2025 kaufte Manuele G. dann Geschäftsanteile einer Autowerkstatt in der Südostschweiz. Die Werkstatt, bei der G. als Gesellschafter eingetreten ist, bietet An- und Verkauf und Reparaturen sämtlicher Marken an. Auch dort findet man den Namen des Ex-Richters nicht auf der Website.
Nur ein paar Tage nach dem Eintritt in die Autowerkstatt übernahm er die Führung einer weiteren Firma im Kanton Graubünden, ein «Family Office». Heisst: eine spezialisierte Institution, die grosse Vermögen von mehreren Millionen verwaltet. Dazu gehören Finanzdienstleistungen, Nachfolgeplanung und Steuerberatung. Eine Website gibt es nicht.
Bundesgericht rüffelt Bündner Obergericht
Nur wenige Tage vor der auf Dienstag angesetzten Verhandlung am Obergericht teilte dieses mit, dass der Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben wird!
Grund dafür: ein Urteil des Bundesgerichts. In diesem steht, dass das Bündner Obergericht die Berufungsverhandlung «ohne vorgängige Absprache mit der Verteidigung» auf den 17. März angesetzt hatte.
Weil Manuele G.s Verteidigerin an diesem Tag allerdings einen Termin bei der Bundesanwaltschaft hatte, wollte die Verteidigung die Verhandlung in Chur verschieben. Das Obergericht blieb aber stur und lehnte das Anliegen ab. Daraufhin zogen G. und seine Verteidigerin vors Bundesgericht, das ihnen recht gab. Das Obergericht hat gemäss Bundesgericht gegen die Strafprozessordnung verstossen.
Und: Gemäss Urteil muss der Kanton Graubünden Manuele G. für das bundesgerichtliche Verfahren 3000 Franken überweisen. Weder die Verteidigung noch die Klägerseite reagierten auf Anfragen von Blick. Es gilt die Unschuldsvermutung. Wann der Prozess vor dem Bündner Obergericht nun stattfinden wird, ist offen.
* Name geändert