Die Jungtiere aus der Region Obersaxen Mundaun müssen innerhalb dieses Freitags bis Ende März nächsten Jahres erlegt werden, schrieb das rätoromanische Fernsehen (RTR) am Freitag auf seiner Webseite.
Im Kantonsamtsblatt verweisen die Behörden für die Begründung des Abschusses auf Artikel 12 des Jagdgesetzes. Darin heisst es, falls eine geschützte Tierart einen zu hohen Bestand aufweist und dadurch grosse Schäden entstehen, darf der Bestand verringert werden.
(SDA)
Externe Inhalte
Möchtest du diesen und weitere externe Beiträge (z.B. Instagram, X und anderen Plattformen) sehen? Wenn du zustimmst, können Cookies gesetzt und Daten an externe Anbieter übermittelt werden. Dies ermöglicht die Anzeige externer Inhalte sowie von personalisierter Werbung. Deine Entscheidung gilt für die gesamte App und ist jederzeit in den Einstellungen widerrufbar.