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Blick-Reporter vor Prozess:«Egal, wie die Richter entscheiden, es wird eine Signalwirkung haben»

Bergsturz-Verhandlung in Pontresina abgeschlossen – Urteil am 4. September
Trotz tiefer Strafanträge: Warum der Bondo-Prozess bedeutend ist

Der Prozess um den verheerenden Bergsturz von Bondo 2017 geht zu Ende. Fünf Beschuldigte, darunter Nationalrätin Anna Giacometti, beteuern ihre Unschuld. Das Urteil wird am 4. September in Pontresina eröffnet.
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Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Prozess um tödlichen Bergsturz 2017 am Piz Cengalo in Pontresina gestartet
  • Staatsanwalt: Sperrung hätte Tragödie mit acht Toten verhindern können
  • Urteilsverkündung für 4. September 2026 angesetzt, bedingte Geldstrafen gefordert
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Eine Gerölllawine rutschte vor neun Jahren ins Dorf Bondo.
Foto: Keystone

Am Schluss gab es Tränen im Gerichtssaal. Nicht von den Angehörigen der acht Todesopfer des Bergsturzes von Bondo im Jahr 2017 – sondern von einer Beschuldigten.

Nationalrätin Anna Giacometti (64, FDP), damals Gemeindepräsidentin von Bregaglia, versagte in ihrem Schlusswort vor dem Regionalgericht Maloja die Stimme. «Meine Gedanken sind bei den Angehörigen der Opfer, die damals ihr Leben verloren», sagte sie. Fast im gleichen Atemzug aber auch: «Ich bin mir keiner Schuld bewusst.»

Die Politikerin stand zusammen mit einem externen Geologen, einem Geologen und einem Forstingenieur des Bündner Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) sowie einem Förster der Gemeinde vor Gericht. Der Vorwurf: mehrfache fahrlässige Tötung. Zusammen soll die Behörden-Gruppe auf der Anklagebank die Vorboten eines bevorstehenden Felssturzes zu wenig ernst genommen, gar ignoriert haben, so die Anklage. Der Bergsturz verschüttete acht Berggänger im Val Bondasca, durch das Dorf Bondo pflügte eine Gerölllawine. Die Bilder sind noch heute präsent.

Anwaltsschlacht am zweiten Tag

Der zweite und letzte Tag der Verhandlung gehörte ganz den Anwälten der Beschuldigten. Zwei von ihnen plädierten zusammengerechnet über sechs Stunden lang. Zusammengefasst sind sich sämtliche Beschuldigten sicher, die Lage am Berg im Vorfeld des 23. August 2017 richtig eingeschätzt zu haben. Ein Restrisiko bleibe aber immer – und diesem hätten sich die acht verunglückten Wanderinnen und Wanderer freiwillig ausgesetzt.

Foto: Blick Visuals

Für die Anklage hingegen ist klar, dass die Gruppe der Angeklagten die Wanderwege behördlich hätte schliessen lassen müssen. Dann würden die Wanderer noch leben.

Der Anwalt der damaligen Gemeindepräsidentin Anna Giacometti schob die Verantwortung den Experten zu. Seine Klientin hätte als Geologie-Laiin keine andere Wahl gehabt, als sich auf die Experten zu verlassen.

Wie ist der Prozess einzuordnen?

Über zwei Tage hinweg gaben sich die fünf Beschuldigten und die Anwälte Mühe, ihre Unschuld zu beweisen. Der Staatsanwalt hielt dagegen. Weil dieser aber für sämtliche Beschuldigte nur eine bedingte Geldstrafe für den Tod von acht Menschen fordert, drängt sich für viele Beobachter die Frage nach einem Alibi-Prozess auf.

Denn fast wäre der Bergsturz von Bondo gar nie verhandelt worden. Die Staatsanwaltschaft stellte den Fall 2019 ein. Begründung: Die Tragödie sei «nicht vorhersehbar» gewesen. Angehörige der acht toten Deutschen, Österreicher und Schweizer klagten aber bis vor Bundesgericht. Und dieses zwang die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden zur Anklage – und das Gericht zur Durchführung.

Und obwohl die Strafanträge milde sind, ist klar: Dieser Prozess wird Signalwirkung für die Schweiz haben. Ergeht ein Schuldspruch, könnten in Zukunft Gemeindevertreter in der ganzen Schweiz in einer Art vorauseilendem Gehorsam bei Anzeichen einer Gefahr kilometerweise Wanderwege, Velotracks und gar Strassen zumachen lassen.

Foto: RMS

Ergeht ein Freispruch, hätten es Behördenvertreter in Zukunft leichter, die Eigenverantwortung von verunglückten Wanderern zu betonen und den Bondo-Prozess dabei als Präzedenz zu präsentieren.

Urteil Anfang September

Der Prozess ist deshalb wichtig. Auch deshalb lagen die Nerven teilweise blank. «Sehe ich so aus, als ob ich Ihnen jetzt ein Interview geben würde?», fauchte die beschuldigte Nationalrätin Giacometti den Blick-Reporter in einer Verhandlungspause an.

Für sämtliche Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Das Urteil wird am 4. September um 9.15 in Pontresina gesprochen. Blick berichtet dann wiederum live.

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