Gesetzgebung
Schwyzer Regierung ändert Baubewilligungsverfahren nicht

Im Kanton Schwyz werden das kommunale Nutzungsplanungs- sowie das Baubewilligungsverfahren nicht grundlegend geändert. Dies hat der Schwyzer Regierungsrat bei einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes beschlossen.
Publiziert: 06.11.2023 um 09:53 Uhr
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Aktualisiert: 06.11.2023 um 10:29 Uhr
Der Schwyzer Regierungsrat rüttelt nicht am Gerüst des Planungs- und Baugesetzes. (Symbolbild)
Foto: SOEREN STACHE

Der Kantonsrat hatte mit Vorstössen Forderungen nach einer Beschleunigung der beiden Verfahren aufgestellt. Er sehe aber in der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes keine umfassende Änderungen vor, erklärte der Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Botschaft an das Parlament. Es gebe aber einzelne Anpassungen hinsichtlich der Verfahrensökonomie sowie an die gelebte Praxis.

Zu den kommunalen Nutzungsplanungen schreibt der Regierungsrat, dass er Alternativen geprüft habe. «Demokratische und rechtsstaatliche Mehrwerte oder Zeitgewinne sind bei sämtlichen geprüften Verfahrensvarianten nicht zu erwarten», lautete sein Fazit. Vielmehr würde eine Beschleunigung des Verfahrens die direkt-demokratische Mitsprache und die Rechtsschutzinteressen von Eigentümern und Verbänden reduzieren.

Beim Baubewilligungsverfahren prüfte der Regierungsrat, ob das Einspracheverfahren durch das formlosere Einwendungsverfahren ersetzt werden könnte. Dieses kennen nur drei Kantone (ZH, SH, GE). Auch hier sieht er keine zwingenden Gründe für eine Änderung. Das umfassende Einspracheverfahren vor der kommunalen Baubewilligungsbehörden habe sich bewährt, hielt er fest.

Der Regierungsrat sieht ferner davon ab, die Baubegriffe innerhalb des Kantons weiter zu harmonisieren. Der Kantonsrat hatte 2022 entschieden, dass Schwyz aus der Interkantonalen Vereinbarung über die Vereinheitlichung der Baubegriffe austritt.

Die Gesetzesänderung sieht unter anderem eine rechtliche Grundlage für die Digitalisierung der Planungs-, Bewilligungs- und Mehrwertabgabeverfahren vor. Zudem enthält sie Anpassungen bei Themen wie Minergie, Mehrwertabgabe, Gewässerabstand, Zonengrenzabstand, Solaranlagen und Strafbestimmungen.

(SDA)

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