Grossaktion mehrerer Polizeikorps: Anfang Mai stellten die Bundesanwaltschaft (BA) und das Fedpol bei Durchsuchungen in mehreren Schweizer Kantonen Luxusaccessoires im Gesamtwert von über 13 Millionen Franken sicher. Eine Person wurde verhaftet und sitzt in Untersuchungshaft.
Eine andere beschuldigte Person verbüsst bereits im Ausland eine Gefängnisstrafe wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung. Dem Strafverfahren der BA liegt eine Strafanzeige vom Fedpol zugrunde, der umfangreiche polizeiliche Ermittlungen vorangingen, heisst es in einer Medienmitteilung.
Mutmassliche Geldwäscherei in Millionenhöhe
Die BA verdächtigt die Beschuldigten, mutmasslich durch Drogenhandel erlangte Vermögenswerte im Umfang von mindestens 8,1 Millionen Franken gewaschen beziehungsweise in das schweizerische Banksystem eingeschleust zu haben. Dies sollen sie einerseits durch hohe Bareinzahlungen auf Konten bei verschiedenen Finanzintermediären getan haben. Andererseits sollen sie mit den mutmasslich inkriminierten Geldern Schmuckstücke und Edelsteine erworben haben. Diese verkauften sie wiederum an Händler und liessen sich den Erlös auf ihre Konten einzahlen. Ebenfalls sollen die Beschuldigten das mutmasslich inkriminierte Geld in Luxusimmobilien und Fahrzeuge der gehobenen Klasse investiert haben.
Bargeld in Tasche sichergestellt
Bei der Durchsuchung der Liegenschaften stiessen die Ermittlerinnen und Ermittler auf diverse Safes, in denen sich eine Tasche mit Bargeld im Umfang von rund 1,3 Millionen Franken sowie Schmuck und Luxusuhren mit einem Wert von über 1 Million Franken befanden. Sichergestellt wurden auch fünf Fahrzeuge verschiedener Luxusmarken im Wert von rund 1,2 Millionen Franken. Für mehrere Immobilien im Wert von 9,6 Millionen Franken wurde eine Grundbuchsperre verfügt.
BA und Fedpol haben ausserdem bei einer kantonalen Strafverfolgungsbehörde eine Meldung wegen des Verdachts der Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen durch Angabe falscher Tatsachen eingereicht.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.