1800 Franken zurück? Vorsicht!
«Sie haben Anspruch auf eine Steuerrückerstattung»

Betrüger lassen sich immer wieder etwas Neues einfallen. Besonders beliebt sind bei ihnen gefälschte E-Mails. Nun verschicken die Betrüger gefälschte Steuer-Mails. Und die wirken so, als wären sie vom Kanton verschickt worden.
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Betrüger verschicken zurzeit gefälschte E-Mails im Namen der Kantonalen Steuerverwaltung in Genf.
Foto: BLICK
Alexander Terwey Ringier
Alexander TerweyTeamlead am News-Desk

«Sie haben Anspruch auf eine Steuerrückerstattung.» So lautet der Betreff eines E-Mails, das aktuell mutmasslich in vielen Postfächern landet. Auf den ersten Blick wirkt der Betreff wie der vieler anderer betrügerischer Mails.

Und tatsächlich handelt es sich beim E-Mail mit der vermeintlichen Steuerrückerstattung auch um einen Betrug. Die Betrüger haben sich allerdings grosse Mühe gegeben, dieses Mail so echt wie möglich aussehen zu lassen.

So enthält das Schreiben das Wappen des Kantons Genf. Dem Empfänger soll suggeriert werden, es handele sich um eine «offizielle Mitteilung» der Kantonalen Steuerverwaltung. Die angegebenen Kontakt- und Adressdaten stimmen mit denen der Kantonalen Steuerverwaltung überein. Eine Referenznummer wird ebenfalls angegeben. Bei der Behörde wird man unter dieser Nummer aber auch auf Nachfrage nichts finden, denn sie ist frei erfunden.

Mehrere auffällige Stellen

Den «Auszahlungsbetrag» von 1820.65 Franken erhält man gemäss Schreiben auch nur, wenn man «das Online-Formular für den Rückerstattungsantrag» ausfüllt. «Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto», heisst es weiter. Spätestens jetzt sollten alle Alarmglocken schrillen. Es handelt sich um ein Phishing-Mail, bei dem die Betrüger sensible Daten abgreifen wollen.

Weder die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) noch kantonale Steuerämter fragen nach Kreditkartendaten. Ausserdem geben Steuerverwaltungen keine steuerrelevanten Informationen per E-Mail bekannt.

Ebenfalls auffällig: Die Betrüger nennen weder den Namen noch die Steuer-ID des Empfängers. Das Schreiben beginnt mit einer allgemeinen Anrede. Wer selbst dann noch immer unsicher ist, sollte einen Blick in die Mailadresse des Absenders werfen und sie mit jener der Kantonalen Steuerverwaltung abgleichen.

Eine ähnliche Phishing-Betrugsmasche kursierte bereits vor rund zwei Jahren. Damals wurden gefälschte Mails im Namen der Eidgenössischen Steuerverwaltung verschickt.

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