Kinder haben auch bei einem Krankenhausaufenthalt ein Recht auf Unterricht, ist der Freiburger Grosse Rat überzeugt. (Symbolbild)
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Das nötige Gesetz wurde einstimmig mit 93 Stimmen angenommen. Das Abkommen soll die Entschädigung für schulische Angebote in Spitälern zwischen den unterzeichnenden Kantonen regeln.
Früher hätten die Spitäler für diese Angebote nichts in Rechnung gestellt, doch das sei aufgrund des Finanzdrucks heute anders, sagte der Sprecher der vorberatenden Grossratskommission, Nicolas Pasquier.
«Die Kosten schwanken zwischen 50'000 und 100'000 Franken pro Jahr», erklärte die für Bildung zuständige Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens.
Die Angebote sollen es Schülerinnen und Schülern im Spital erlauben, dem Schulunterricht zu folgen. Dies, sofern es der Gesundheitszustand der Kinder erlaubt.